Nachdem die Pfotenhilfe an Dienstag ein Video von einer brutalen Schutzhundeausbildung auf einem Abrichteplatz in Oberösterreich veröffentlicht hatte, kündigte Tierschutzlandesrat Michael Lindner (SPÖ) an, ein Verbot der Ausbildung zu prüfen. Er zeigte sich „bestürzt“ und stellte klar, dass Ausbildungen, „bei denen Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren erhöht werden, nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich unzulässig sind“.
Die Pfotenhilfe hatte das Video von einer Privatperson erhalten. Darauf ist zu sehen, wie eine offenbar überforderte Frau an der Leine reißt und ihren „hoch gepushten Schäferhund“ nicht halten kann. Ein Mann „drischt mit einer Peitsche“ immer wieder auf das Tier ein, so die Tierschutzorganisation.
„Konzept muss hinterfragt werden“
Derartige Videos sieht Lindner als Bestätigung dafür, dass das Konzept von Schutzhundeausbildungen für private Halterinnen und Halter „gründlich durchleuchtet und hinterfragt werden muss“. Dies sei nicht nur Tierquälerei, sondern erhöhe auch die Gefahr für Menschen, Opfer von Hundebissattacken zu werden.
Am 2. Oktober war in Naarn (Bezirk Perg) eine 60-jährige Joggerin auf einem Feldweg von einem American Staffordshire Terrier tot gebissen worden. Als Reaktion darauf initiierte Lindner eine Arbeitsgruppe mit Experten, die das oberösterreichische Hundehaltegesetz evaluiert. Das Verbot der Schutzhundeausbildung für private Halter sei ein „wesentlicher Eckpunkt“.
SPÖ will Ausschuss zu Hundehaltegesetz
Die SPÖ will auch die Meinungen und Vorschläge aller im Landtag vertretenen Parteien berücksichtigen und daher werde Klubvorsitzende Sabine Engleiter-Neu am Donnerstag in der Ausschusssitzung einen Unterausschuss-Hundehaltegesetz beantragen.
„Scharfmachen“ in Wien bereits verboten
Im Wiener Tierhaltegesetz ist ein Verbot des „Scharfmachens“ von Hunden bereits seit 2014 festgeschrieben, ausgenommen davon sind nur Diensthunde der Polizei oder des Bundesheeres. Wortwörtlich heißt es dort: „Die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (Schutzhundeausbildung) sowie sonstige vergleichbare Ausbildungen von Hunden, die ein gegen den Menschen gerichtetes Angriffsverhalten beinhalten, sind verboten.“ Tierschützer plädieren nicht erst seit dem tragischen Vorfall in Naarn für eine bundesweite Ausweitung des Gesetzes.
Hundeverband verteidigt Zubeißen
Der Österreichische Hundeverband ÖKV hatte die Ausbildung hingegen verteidigt und beschuldigte die Medien einer „Falschdarstellung“: „In der Diskussion über den Gebrauchshundesport kommt es immer wieder zu einer Gleichstellung mit dem Schutzdienst. Diese Gleichstellung ist nicht richtig. Der Schutzdienst ist für die Ausbildung zum Beschützen von Menschen oder eines Areals. Beim Gebrauchshundesport wiederum werden die Wesensstärke und der Gehorsam getestet, um festzustellen, ob ein Hund für den Einsatz in Stresssituationen geeignet ist.“
Wozu es allerdings notwendig ist, einen Hund, der nicht als Diensthund eingesetzt wird, zum Zubeißen zu animieren, konnte auch der ÖKV nicht erklären. Man berief sich auf die internationale Ausbildungsordnung und argumentierte, dass die Hunde in Stresssituationen ausgeglichener wären.
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