Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt bzw. verurteilt wurden, sollen rehabilitiert und finanziell entschädigt werden. Das Justizministerium hat den Beschluss einer entsprechenden gesetzlichen Regelung am Donnerstag angekündigt.
Die ergangenen Urteile werden aufgehoben, die betroffenen Menschen rehabilitiert und auch entschädigt. Dafür sind bis zu 33 Mio. Euro vorgesehen.
Homosexualität in Österreich 1971 entkriminalisiert
Homosexualität wurde 1971 grundsätzlich entkriminalisiert. Trotzdem gab es auch danach noch Sonderparagrafen, die ansonst legales Verhalten bei gleichgeschlechtlichen Handlungen unter Strafe gestellt haben. Erst 2002 wurde die letzte dieser Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben.
Entschädigung bei Haftstrafen und sozialen Nachteilen
Mit der nunmehrigen Regelung sollen all jene Urteile aufgehoben werden, die aufgrund von gleichgeschlechtlichen Handlungen ergangen sind, wenn sie bei verschiedengeschlechtlicher Begehung nicht strafbar gewesen wären. Entschädigungen gibt es, wenn die Betroffenen ins Gefängnis oder schwerwiegende soziale Nachteile wie etwa den Verlust ihres Arbeitsplatzes hinnehmen mussten.
Zadic: „Dunkles Kapitel der Zweiten Republik“
„Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen war ein dunkles Kapitel der Zweiten Republik und ein großes Unrecht“, so Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Donnerstag. Die Rehabilitierung und Entschädigung könne das zugefügte Leid zwar nicht wiedergutmachen. „Aber wir übernehmen als Staat damit Verantwortung für unsere Geschichte. Ich hoffe, dass auch andere Institutionen, wie etwa das Parlament, das diese zutiefst abzulehnenden Gesetze beschlossen hat, dem Beispiel der Justiz folgen und sich ihrer historischen Verantwortung stellen werden.“
Wir übernehmen als Staat damit Verantwortung für unsere Geschichte.
Justizministerin Alma Zadic
Bild: APA/HELMUT FOHRINGER
SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner sieht den Vorstoß in einer Aussendung als „enormen Erfolg der Zivilgesellschaft und all jener, die nicht aufgegeben haben“. Damit würde „die jahrzehntelange Forderung der LGBTIQ-Community nach einer Aufhebung der Urteile und echten Entschädigungszahlungen endlich umgesetzt“.
Die Homosexuelle Initiative Wien begrüßte die Initiative ebenfalls. Allerdings seien noch einige wesentliche Fragen offen: „Hier sind Menschen zu Unrecht im Gefängnis gesessen, die konnten in dieser Zeit ja nicht arbeiten.“ Daher müsse unbedingt eine beitragsfreie Anrechnung der Haftzeiten auf die Pension erfolgen. Verhängte Geldstrafen müssten mit entsprechender Verzinsung zurückgezahlt werden, lautete eine Aufforderung.
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