Zwei deutsche Brüder wollten mit Tricksereien ihren illegalen Freizeitwohnsitz in Tirol schönreden. Einmal mehr griff das Landesverwaltungsgericht durch und bestätigte einen Bescheid eines Bürgermeisters. Die Liste Fritz will aber höhere Strafen.
Hier darf kein Freizeitwohnsitz geschaffen werden – dies betonte der Bürgermeister schon 2008 beim Bau des Wohnhauses mit drei Einheiten in einem Tiroler Urlaubsort.
Im Frühjahr 2016 kauften dann die deutschen Brüder eine der Wohnungen. Die Behörde hatte aber ständig ein Auge darauf, resümierte 2022: Bei keiner von 15 Erhebungen konnte der Besitzer vor Ort angetroffen werden. Lediglich einmal, drei Tage vor Silvester.
Der Deutsche rechtfertigte sich: Er hätte hier mit seinem Bruder eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht angesiedelt und würde sich dem An- und Verkauf sowie der Renovierung von Immobilien widmen. Im Zuge des folgenden Schriftverkehrs war auch noch davon die Rede, dass man hier einen „Alterswohnsitz für den Vater“ schaffen wolle. Und ja, man sei mehr als 200 Tage im Jahr in Tirol.
Penible Recherchen, wo und wie der Mann lebt
Die Behörde blieb hart, recherchierte penibel und listete u. a. auf: Die Lebensgefährtin sei Zahnärztin in Deutschland, auf den Mann sei kein Auto in Österreich angemeldet, er sei in Deutschland krankenversichert. In Tirol sei er in keinen Vereinen aktiv, hingegen spiele er bei Golfturnieren in einem Club in Deutschland mit.
Zusammengefasst ergibt sich sohin, dass die familiären Lebensbeziehungen zur Gänze in Deutschland liegen.
Erkenntnis des Tiroler Landesverwaltungsgerichts
„Zusammengefasst ergibt sich sohin, dass die familiären Lebensbeziehungen zur Gänze in Deutschland liegen“, fasste das Landesverwaltungsgericht zusammen. Und zwar nach einer Beschwerde des Mannes gegen den Bescheid des örtlichen Bürgermeisters. Fazit: Die Untersagung der Benützung des offenkundigen Freizeitwohnsitzes war rechtens.
Liste Fritz will Strafen je nach Immobilienwert
Von einer Geldstrafe ist im geschilderten Verfahren nicht die Rede. Die Liste Fritz sieht die vorgesehenen Strafen (bis 40.000 Euro) als zu gering. Dies sei teilweise „eingepreist“ und die Abschreckung nicht gegeben. Im November-Landtag will man daher eine Anhebung der Strafen auf „10 Prozent des Immobilienwertes“ fordern, ebenso eine „Landes-Taskforce“ für die Kontrollen.
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