Das Land Steiermark will künftig verliehene Ehrenzeichen auch posthum wieder aberkennen können. Eine entsprechende Gesetzesnovelle ist derzeit in Begutachtung. Im Visier stehen vor allem führende Nazi-Funktionäre.
Klappt die Begutachtung, wird die Gesetzesnovelle schon in einer der kommenden Landtagssitzungen beschlossen: Auf Initiative von Landeshauptmann Christopher Drexler soll die posthume Aberkennung von Ehrenzeichen so möglich gemacht werden - ebenso die Aberkennung eines Ehrenrings. Das gilt übrigens auch zu Lebzeiten, sollte der (oder natürlich die) Ausgezeichnete straffällig geworden sein.
Vor allem Nazis im Fokus
Hauptziel des Entwurfs ist es aber, Personen, die in der Nazi-Zeit eine führende Rolle in der NSDAP, der SS oder auch der SA inne hatten, das Ehrenzeichen aberkennen zu können. „Wer sich schuldig gemacht hat, darf kein Ehrenzeichen des Landes tragen“, betont Drexler.
Im Fall der Fälle soll bei Inkrafttreten ein Historiker ein Gutachten abgeben - bei Verstorbenen muss die Aberkennung dann auf der Homepage des Amtes der Landesregierung veröffentlicht werden.
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