Im Steuerstreit mit der Europäischen Union (EU) droht Apple eine 13 Milliarden Euro schwere Nachzahlung. Wegen handwerklicher Mängel empfahl Generalanwalt Giovanni Pitruzzella dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), ein Urteil zugunsten des US-Konzerns aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuüberweisen. Das Gericht ist an diese Empfehlung zwar nicht gebunden, folgt ihr aber in vier von fünf Fällen.
Der EU-Kommission zufolge hatte Irland, wo die Europa-Zentrale von Apple sitzt, dem iPhone-Hersteller 2016 eine unzulässig niedrige Steuerquote von 0,005 Prozent eingeräumt. Diese verletze die Beihilfe-Richtlinien der Staatengemeinschaft. Sie forderte Irland auf, 13 Milliarden Euro an Steuern von Apple nachzufordern. Eine untere europäische Gerichtsinstanz hatte Apples Einspruch gegen diesen Bescheid 2020 stattgegeben.
EuGH-Generalanwalt Pitruzzella kritisierte nun in seinem Gutachten diverse Rechtsfehler in dem Urteil von vor drei Jahren. Unter anderem müssten die von der Kommission vorgebrachten methodischen Fehler der irischen Behörden bei der Festlegung der Steuerquote neu bewertet werden. Apple hingegen verwies darauf, dass die vorinstanzliche Entscheidung klar ergeben habe, dass der US-Techkonzern keinen selektiven Vorteil und keine staatliche Beihilfe erhalten habe. „Wir glauben, dass dies bestätigt werden sollte.“
Ähnlich äußerte sich der irische Finanzminister Michael McGrath. „Irland war und ist auch weiterhin der Ansicht, dass der korrekte Betrag an Steuern gezahlt wurde und dass Apple keine staatlichen Beihilfen gewährt wurden.“
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ist die treibende Kraft im Kampf gegen individuell ausgehandelte Steuervergünstigungen für Großkonzerne. Allerdings musste sie dabei gelegentlich auch Niederlagen hinnehmen, weil Gerichte Einsprüchen der Unternehmen stattgaben. Derzeit ermitteln die EU-Behörden wegen Absprachen der Niederlande mit der Möbelkette Ikea sowie dem Sportartikel-Hersteller Nike.
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