Auch in der Schule

Mikl-Leitner will schärfere Regeln bei Integration

Niederösterreich
14.11.2023 08:00

In einer Grundsatzerklärung fordert Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) Maßnahmen gegen Antisemitismus und für eine bessere Integration. Konkret soll beim Erlangen der Staatsbürgerschaft und in den Schulen angesetzt werden. 

Die ÖVP Niederösterreich hat bei der Landtagswahl im Jänner herbe Verluste erlitten. In jüngerer Vergangenheit dürfte das Selbstvertrauen im St. Pöltner Regierungsviertel aber wieder gewachsen sein. Fast schon traditionsgemäß melden sich die ÖVP-Spitzenpolitiker im schwarzen Kernland wieder mit Forderungen an die eigene Bundespartei zu Wort.

Die jüngsten Vorstöße
Im Oktober forderte etwa ÖVP-Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, die Studienzeit für Lehramtsstudenten zu verkürzen. Und zum Bundesparteitag der SPÖ am Wochenende schwor sich Landesvize Stephan Pernkopf gemeinsam mit Bundeskanzler Karl Nehammer darauf ein, die Erbschafts- und Vermögenssteuern der SPÖ verhindern zu wollen.

Mikl-Leitner warnt vor „Gegengesellschaften“
Jetzt legt Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner sogar noch eins drauf. Sie startet eine Null-Toleranz-Initiative gegen Antisemitismus und fordert Verschärfungen in Sachen Integration. In Zusammenhang mit dem Terror-Angriff am 7. Oktober in Israel meint sie: „Das ist der schrecklichste Angriff auf Juden seit dem Holocaust. Seit diesem 7. Oktober ist die Welt eine andere. Antisemitische Übergriffe häufen sich - auch in Österreich. Gegengesellschaften dürfen wir als Gemeinschaft in unserem Land nicht tolerieren - wir müssen sie zur Verteidigung unserer Werte viel mehr sanktionieren.“

Konkret fordert Mikl-Leitner neue und strengere Regeln für das Erlangen der Staatsbürgerschaft. Wer Mitglied der Gesellschaft werden wolle, der müsse auch die historische Verantwortung, die Österreich als Staat trägt, Staatsbürger mittragen, heißt es in dem Grundsatzpapier der ÖVP Niederösterreich.

Die Forderungen der ÖVP

  • Keine privilegierte Staatsbürgerschaft mehr nach 6 Jahren - Verleihung generell erst nach frühestens 10 Jahren möglich (einzige Ausnahme: EWR-Bürger)
  • Verpflichtender Kurs zur Staatsbürgerschaftsprüfung, bei dem es insbesondere um Grundwerte, Integration, Demokratie geht, aber auch die Anerkennung des Staates Israel.
  • Verpflichtender Besuch einer KZ-Gedenkstätte im Rahmen dieses Kurses.
  • Keine Ausnahme mehr. Staatsbürgerschaftsprüfung auch in jenen Fällen, die derzeit „befreit“ sind, weil sie in Österreich die Schule besuchen bzw. besucht haben.
  • Kein Recht auf Verleihung der Staatsbürgerschaft bei Verurteilung wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung.
  • Entzug der Staatsbürgerschaft bei Verurteilung wegen Verhetzung und bei Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Doppelstaatsbürgern.

Ansetzen will die mächtige ÖVP-Politikerin dabei unter anderem auch in den Schulen. „Wir brauchen klarere Definitionen der Schulpflichten und strengere Sanktionen bei Schulpflichtsverletzungen. Denn, wer die gereichte Hand zur Integration in unsere Gemeinschaft nicht freiwillig annehmen will, muss finanziell empfindlich sanktioniert werden. Strafzahlungen für Eltern integrationsunwilliger Familien sind unsere klare Botschaft, dass wir die Entwicklung von Gegengesellschaften in unserem Land nicht akzeptieren“, erklärt sie. 

Die Forderungen der ÖVP

  • Verpflichtender Besuch einer KZ-Gedenkstätte im Rahmen des Schulbesuchs.
  • Erweiterung der Mitwirkungspflichten der Eltern an der schulischen Bildung ihrer Kinder:
    - Verpflichtende Lehrer-Eltern-Gespräche bei grobem Fehlverhalten, Mobbing oder Gewalt, sowie mangelnder Integrationsbereitschaft (zB bewusste Verweigerung der Unterrichtssprache Deutsch trotz deren Kenntnis oder Fernbleiben insbesondere von Mädchen vom gesamten Unterricht oder einzelnen Fächern wie etwa dem Schwimmunterricht) - Kooperationspflicht der Eltern mit der Schulleitung und den Lehrkräften
    - Gesprächsverweigerung etwa mit weiblichen Lehrkräften werden nicht toleriert
    - Umsetzungspflicht der Maßnahmen, die im Lehrer-Eltern-Gespräch vereinbart wurden (zB: Anti-Gewalt-Training oder schulpsychologische Beratung) 
  • Deutliche Erhöhung der Strafen bei nachhaltigen Verletzungen oder Vernachlässigungen der Mitwirkungspflichten der Eltern. Der Strafrahmen soll von bisher maximal €440,- auf künftig mindestens €500,- bis maximal €2.500,- erweitert werden.

Teuer kommen könnte das vor allem die Eltern. Bei Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten sollen demnach bis zu 2500 Euro Strafe drohen.

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