Während dem öffentlichen System Mediziner ausgehen, boomen Privatpraxen. Jetzt sollen Nebenbeschäftigungen beschränkt werden.
Die Krankenkasse hat immer mehr Schwierigkeiten damit, Ärzte für Kassenstellen zu finden. Auch in den Kliniken fehlen die Ärzte. Währenddessen wachsen die Privatpraxen wie die Schwammerln aus dem Boden. Viele dieser Mediziner arbeiten in Spitälern und betreiben nebenbei eine (meist lukrative) Ordination. Die ÖGK klagt, dass bei manchen der Spitalsjob zum Nebenjob verkommt.
Eine Handhabe hat die Kasse aber nicht. Derzeit gibt es für Ärzte keine Auflage. Dazu bräuchte es Gesetzesänderungen. Dieses Problem hat zuletzt auch Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) aufs Tapet gebracht und sich für eine Regulierung von Nebenbeschäftigungen von Spitalsärzten ausgesprochen. Als größter Gesundheitsdienstleister Österreichs ist der Wiener Gesundheitsverbund besonders betroffen.
Stunden im Spital werden reduziert
Hacker: „Es kann nicht sein, dass das Geschäftsmodell so ausschaut: Ich arbeite zehn Stunden im Spital. Dort schau’ ich, dass ich pensionsversichert, krankenversichert und unfallversichert bin. Und nebenbei mache ich einen auf Privatpraxis. Dieses Modell ist ein Auslaufmodell.“ Für den Stadtrat sind Nebenbeschäftigungen nur denkbar, „wenn sie im öffentlichen Gesundheitssektor stattfinden“. Die Bundes-SPÖ fordert daher ein Bonusprogramm für Medizinstudenten, wenn sie für eine gewisse Dauer dem öffentlichen Gesundheitssystem zur Verfügung stehen. Ähnliches führte auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) kürzlich an.
Die aktuelle Regelung bietet Ärzten jede Menge Freiheiten. Im Großen und Ganzen darf eine Nebenbeschäftigung nur ihre Arbeit im öffentlichen Bereich nicht beeinträchtigen. Das tatsächlich einzige handfeste Regulativ sind die arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen - insbesondere die Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Wochenstunden im definierten Durchrechnungszeitraum.
Ministerium: Dienstverträge sind Länder-Sache
Das führt dazu, dass Mediziner Stunden reduzieren, um sich intensiver ihrer Nebenbeschäftigung widmen zu können. Gesundheitsträger können ihre Ärzte zum Dienst im öffentlichen Bereich aber nicht verpflichten - es bräuchte eine Gesetzesänderung.
Der Bund spielt den Ball jetzt den Ländern zu. Aus dem Ministerium heißt es: „Dienstverträge liegen in der Zuständigkeit der Krankenanstalten und somit der Länder. Eine einheitliche Regelung ist nicht möglich.“
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