Ins Rollen gebracht hatte den Fall Murat Dereci, türkischer Staatsbürger, der im Jahr 2001 in Österreich um Asyl angesucht hatte. Während seines Aufenthalts heiratete er eine österreichische Staatsbürgerin und wurde Vater von drei Kindern. Als er in der Folge einen regulären Aufenthaltstitel erlangen wollte, wurde Dereci wegen der mittlerweile verschärften Gesetzeslage aufgefordert, das Land zu verlassen und von der Türkei aus seinen Antrag als Familienangehöriger zu stellen und dort den Entscheid abzuwarten.
Dagegen zog Dereci bis vor den Verwaltungsgerichtshof, der sich wiederum an den EuGH wandte. Dieser fällte im November vergangenen Jahres ein Urteil, das weitreichende Konsequenzen haben könnte. Denn die europäischen Richter verwiesen auf ein bereits lange bestehendes Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei, das besagt, dass sämtliche Verschärfungen des Fremdenrechts seit Österreichs EU-Beitritt im Jahr 1995 nicht anzuwenden sind.
Zu diesen Verschärfungen gehören unter anderem die Integrationsvereinbarung, die gewisse Deutschkenntnisse voraussetzt, und der Passus, dass man erst ab dem 21. Lebensjahr (früher 18.) einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen kann.
VwGH schloss sich Meinung des EuGH an
Der VwGH schloss sich nun dieser Rechtsmeinung an und entschied für Murat Dereci. Mittlerweile gebe es auch entsprechende Folgeurteile in anderen Fällen, teilten Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun und Anwalt Helmut Blum am Montag mit. Damit sei klargestellt, dass für Türken, die mit österreichischen Staatsbürgern verheiratet sind, keine Verschlechterungen gegenüber den fremdenrechtlichen Regelungen aus dem Jahr 1995 möglich seien.
Ministerium: "Entscheide sehr eindeutig"
Laut dem Sprecher des Innenministeriums, Karlheinz Grundböck, seien die Entscheide von EuGH und VwGH "sehr eindeutig". Eine rechtliche Änderung sei jedoch nicht nötig, "umgesetzt werden müssen die Entscheide im Vollzug", so Grundböck.
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