Der Nationalrat hat am Donnerstag das Aufenthaltsrecht sowie die Krankenversicherung für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich verlängert. Beides gilt nun bis zum 4. März 2025. Die FPÖ stimmte dagegen.
Die Vertriebenen-Verordnung, in der das Aufenthaltsrecht für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer geregelt ist, basiert auf der sogenannten Massenzustromrichtlinie der EU. Diese wurde bereits im Oktober für ein weiteres Jahr bis 4. März 2025 verlängert. Das Aufenthaltsrecht in Österreich verlängert sich ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt. Am Donnerstag genehmigte der Ausschuss die entsprechende Verordnung des Sozialministers Johannes Rauch (Grüne).
Die FPÖ, die dagegen stimmte, forderte Berechnungen über die bisherigen Kosten der Krankenversicherung für Geflüchtete aus der Ukraine. Rauch versprach, das nachzureichen.
Sozialhilfe-Empfänger weiter krankenversichert
In derselben Verordnung ist auch geregelt, dass Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe oder Mindestsicherung in die Krankenversicherung einbezogen sind. Auch das wird verlängert, nachdem die Regelung mit Ende des Jahres ausgelaufen wäre. Die Betroffenen sind jetzt bis Ende 2025 weiterhin krankenversichert.
Laut Sozialministerium wird das den Bund 81,6 Millionen Euro im Jahr 2024 und 75,3 Millionen Euro 2025 kosten. Für die Länder fallen Kosten in Höhe von 64,4 Millionen Euro (2024) sowie 66,3 Millionen Euro (2025) an.
Ukrainer von Studienbeitrag befreit
Darüber hinaus teilte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) am Donnerstag mit, dass Ukrainerinnen und Ukrainer auch im Sommersemester 2024 von Studienbeiträgen befreit sind. „Angesichts des anhaltenden Ukraine-Kriegs halte ich es für enorm wichtig, ukrainische Studierende weiterhin rasch und unbürokratisch zu unterstützen. Deshalb verlängern wir die Studienbeitragsbefreiung auch um ein weiteres Semester“, sagte Polaschek in einer Aussendung.
Die Befreiung gilt für alle ukrainische Studierende, die im Wintersemester 2022/23 an den 22 öffentlichen Universitäten oder den 14 Pädagogischen Hochschulen in Österreich eingeschrieben sind. Für die Fachhochschulen und Privathochschulen kann das Bildungsministerium keine Vorgaben treffen. Zahlreiche Einrichtungen bieten aber eigene Unterstützungen an.
Den anderen Hochschulen ersetzt das Ministerium den dadurch entgangenen Betrag. Als Drittstaatsangehörige fallen im Regelfall 726,72 Euro pro Semester an, das entspricht der doppelten Summe des Studienbeitrags für EU-Bürgerinnen und -bürger.
Eine weitere Unterstützung für Ukrainerinnen und Ukrainer, die studieren, ist zum Beispiel das „Ernst-Mach-Sonderstipendium Ukraine“, das bis zu 715 Euro pro Monat betragen kann. Ausgezahlt wird das Geld für ein bis 21 Monate sowohl an Studierende als auch an Forschende.
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