Was sonst zu Silvester den Nachthimmel erleuchtet, kann im Extremfall auch tödlich enden. Die „Krone“ hat bei Anwalt Sascha Flatz nachgefragt, welche Feuerwerkskörper in Österreich erlaubt sind. Und wann man in tragischen Fällen mit einem Prozess rechnen muss - vielleicht sogar einer Haftstrafe.
Kaum ein Jahreswechsel vergeht ohne Zwischenfälle - die im Ernstfall sogar tödlich enden können. Und für die Verantwortlichen vor Gericht: Erst Mitte November saßen vier Jugendliche vor dem Richter in Wiener Neustadt (Niederösterreich). In der vergangenen Silvesternacht in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) starben bei einer fehlerhaften Kugelbombenzündung zwei ihrer Freunde - beide 18 Jahre alt. „Mir war in diesem Augenblick die Gefahr nicht bewusst“, so einer der Angeklagten.
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