Sieben Überfälle auf Tankstellen, ein Wettbüro und eine Trafik - die Beute gab der Steirer im Bordell nicht nur für Alkohol und Drogen aus.
Ein höflicher, scheinbar geläuterter Mann saß vor dem Schöffengericht in Eisenstadt. „Alles unverzeihbar! Die Taten waren unglaublich arg. Was ich aber den Opfern angetan habe, ist noch viel ärger“, so der 35-Jährige, der als Bauarbeiter monatlich 2800 Euro verdient und trotzdem 35.000 Euro Schulden angehäuft hatte. Ein Auto auf Kredit, Alimente, Spielsucht, Wettschulden und Puff-Besuche hätten dazu beigetragen. „Dort kam ich in Kontakt mit Kokain. Plus der Alkohol, weil ich vor der Realität flüchten wollte - ich war dann ein richtiges Monster.“
Schwarz lackierte Spielzeugpistole
Sieben Raubüberfälle im Burgenland und in der Steiermark, beginnend am 18. März 2023 mit einer Attacke auf ein Wettbüro in Oberwart, werden dem Angeklagten zur Last gelegt. Fünf waren erfolgreich. Stets ging er mit einer Spielzeugpistole, deren Lauf er schwarz lackiert hatte, um sie echter aussehen zu lassen, auf Beutezug und bedrohte damit die Angestellten.
Traumatisierte Angestellte
Vier Frauen waren dermaßen traumatisiert, dass sie danach therapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen mussten. Ihnen wurden in Summe 6900 Euro Schadenersatz zuerkannt, die der Räuber auf Anraten seiner Anwältin Ina-Christin Stiglitz akzeptierte.
„Es ist mir ein Anliegen, alles wiedergutzumachen“, sagte der Täter, der am 11. August nach einem kläglichen Versuch, in Graz eine Trafik auszurauben, verhaftet worden war. Vortags hatte er um 18 Uhr das Geschäft mit seiner Pistole betreten. Der Betreiber versicherte ihm glaubhaft, dass die Kassa bereits geschlossen sei. Das viel belächelte Überwachungsvideo ging im Netz viral (siehe Video), die Fahndung führte rasch zum Erfolg.
Fünf Jahre Haft
Zu den sieben Raubüberfällen gesellten sich eine schwere Körperverletzung und eine schwere Nötigung. Der Mann hatte seine Noch-Ehefrau gegen einen Kasten gestoßen. Und er hatte einer Dame, die die Polizei rufen wollte, das Handy weggenommen und in den Kanal geworfen.
Bei einem Strafrahmen von zehn Jahren Haft fasste der bislang unbescholtene Steirer exakt die Hälfte aus. Nicht rechtskräftig.
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