Seit Sommer wird am Ortsrand von Hinterstoder um acht Millionen Euro das Camping-Ressort errichtet. Es läuft nicht ganz rund. Nun hoben Verfassungsrichter auch noch wichtige Bescheide auf und brachten damit die Gemeinde in Bedrängnis. Bei einem Bau-Stop wären hohe Rückzahlungen an die Investoren fällig.
Feuer am Dach der Hinterstoderer Amtsstube. Der Verfassungsgerichtshof erklärte wichtige Beschlüsse im Zusammenhang mit der abgebrannten und danach auch abgerissenen Peham-Villa als gesetzeswidrig und hob sie auf. Sowohl der Gemeinderat als auch das Land wurden für die Beschlüsse des örtlichen Entwicklungskonzepts, der Flächenwidmung sowie des Bebauungsplans ungewöhnlich hart kritisiert.
Besonders brisant: Gelingt es dem seit 2021 amtierenden VP-Bürgermeister Klaus Aitzetmüller nicht, die Fehler der Jahre vor seinem Amtsantritt auszubügeln, drohen der Gemeinde schlimmstenfalls Rückzahlungen in Millionenhöhe.
Denn seit Sommer wird auf dem Areal der Peham-Villa um rund acht Millionen Euro ein Camping-Ressort aus dem Boden gestampft. „Für uns ist sonnenklar, dass diese Situation bereinigt werden muss. Die Verfahrensfehler sind aus unserer Sicht auch zu korrigieren. Fakt ist aber, dass wir einen rechtsgültigen Baubescheid erhalten und deshalb auch mit dem Bau begonnen haben“, meinen die Investoren Christian Schrems und Alexander Waltner.
Die für das Frühjahr geplante Eröffnung wurde dennoch um ein gutes halbes Jahr nach hinten verlegt. „Witterungsbedingt und wegen des Urlaubs der Baufirma müssen wir eine Pause einlegen. Es wird aber ganz sicher weitergebaut“, so das Duo. Auch Ortschef Aitzetmüller geht von einem Happy-End aus. „Der Verfassungsgerichtshof hat formale Fehler kritisiert. Ich bin zuversichtlich, dass wir sie bereinigen.“
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