Vor etwas mehr als sechs Jahren führte die Gemeinde Steinbach am Attersee eine Mindestabnahmegebühr für Wasser und Kanal ein, diese betraf vor allem die Zweitwohnsitze. Doch die Regelung ist laut dem Verfassungsgerichtshof rechtswidrig. VP-Bürgermeisterin Nicole Eder kündigte eine Neuregelung an.
Die Gemeinde Steinbach am Attersee führte 2017 eine Wasser-Mindestabnahmegebühr ein. Wohnungseigentümer mussten zuletzt mindestens 45 Kubikmeter Wasser pro Jahr bezahlen, auch wenn sie weniger benötigen. Die meisten Haushalte verbrauchen ohnehin mehr, die Regelung trifft vor allem Zweitwohnsitz-Besitzer. 24 von ihnen zogen gegen diese - ihrer Ansicht nach - „versteckte Zweitwohnsitzsteuer“ vor Gericht.
Kein Anreiz, Wasser zu sparen
Die Verfassungsrichter stießen sich deshalb an der Mindestmenge, weil ohnehin auch eine Grundgebühr vorgeschrieben werde. Sie monierten, dass die Mindestabnahmegebühr bei Eigentumswohnungen fällig wird, nicht aber bei Mietwohnungen, zudem sei sie kein Anreiz, Wasser zu sparen.
An falschem Mittelwert orientiert
Darüber hinaus habe Steinbach bei der Berechnung dieser Gebühr den durchschnittlichen Wasserverbrauch in Österreich herangezogen, laut VfGH hätte man sich aber an den Steinbacher Durchschnittswerten orientieren müssen. Auch gehe aus der Verordnung nicht hervor, wofür der aus den Wasser- und Kanalgebühren erzielte Gewinn - dass Gemeinden diesen Gewinn machen dürfen, ist rechtens - verwendet werde.
Enttäuschung bei Ortschefin
ÖVP-Bürgermeisterin Nicole Eder ist enttäuscht. Schon bald soll sich der Gemeinderat mit einer neuen, rechtskonformen Gebührenverordnung befassen und diese auch absegnen.
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