Illegal importiert

Wienerin sperrt Welpe bei Minusgraden auf Balkon

Wien
12.01.2024 12:11

Völlig rücksichtslos hat eine Wienerin ihren kleinen Welpen stundenlang bei Minusgraden auf den Balkon gesperrt. Besorgte Nachbarn alarmierten die Polizei. Das illegal aus Serbien importierte Tier wurde der Frau abgenommen. Die Zukunft des Welpen ist ungewiss …

Nachbarn hatten beobachtet, dass der kleine Zwergpudel-Welpe immer wieder am Balkon der Wohnung in Simmering wimmerte. Anfang der Woche alarmierten sie deshalb die Polizei, die wiederum das Veterinäramt zurate zog. Eine Amtstierärztin machte sich daraufhin Anfang der Woche auf den Weg zur Wohnung, um sich selbst ein Bild von der Situation zu machen.

Die Polizei erreichte in der Zwischenzeit die Hundebesitzerin. Unfassbar: Sie teilte den Beamten herzlos mit, nicht zu wissen, wann sie wieder nach Hause komme. Polizei und Feuerwehr öffneten daraufhin die Wohnung. Das Jaulen des Tieres war zu diesem Zeitpunkt bereits besorgniserregend leise geworden.

Der kleine Hund wurde zum Grenztierarzt gebracht. (Bild: Veterinäramt Wien)
Der kleine Hund wurde zum Grenztierarzt gebracht.

Wasser in Schüssel war gefroren
Die Einsatzkräfte fanden das kleine Bündel auf dem nur zwei Quadratmeter großen Balkon. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Außentemperatur minus 7,5 Grad, das Wasser in der Schüssel war bereits gefroren.

Die Besitzerin des nur vier Monate alten Welpen traf in der Zwischenzeit doch ein. Sie berichtete, dass sie die kleine Hündin wenige Tage zuvor illegal aus Serbien importiert hatte.

Hündin muss zurück nach Serbien
Sofort wurde der Frau der 1,5 Kilogramm schwere Hund abgenommen und zum Grenztierarzt gebracht. „Sein Zustand war zu diesem Zeitpunkt ganz okay. Zum Glück“, so Amtstierärztin Susanne Drechsler gegenüber krone.at. Der Welpe darf aus tierseuchenrechtlichen Gründen nicht in Österreich bleiben. Er muss nach Serbien zurückgebracht werden.

Welpen aus Drittstaaten

Wie das Veterinäramt betont, müssen Welpen aus Drittstaaten für die Einreise nach Österreich gültig gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung ist ab Vollendung der zwölften Lebenswoche möglich.

Frühestens 30 Tage nach der Impfung muss eine serologische Untersuchung gemacht werden, die die Schutzwirkung der Tollwutimpfung bestätigt.

Erst drei Monate nach dieser Untersuchung darf der Welpe nach Österreich gebracht werden - das bedeutet frühestens mit sieben Monaten.

Besitzerin drohen 7500 Euro Strafe
Der Besitzerin drohen nun Anzeigen wegen Tierquälerei und Strafen bis zu 7500 Euro. Da der Hund illegal in die EU geschmuggelt wurde, muss er verzollt werden. Die Besitzerin muss daher zudem mit einer saftigen Strafe wegen des Zollvergehens rechnen.

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