Bei Landtagswahl 2025

Doskozil: „300.000 Euro als Wahlkampf-Obergrenze“

Burgenland
14.01.2024 06:00

In rund einem Jahr steht planmäßig die Landtagswahl im Burgenland auf dem Programm. Landeschef Doskozil legt nun einen Entwurf für die Beschränkung der Wahlwerbung vor. Gespräche mit den anderen Parteien folgen noch.

Angekündigt wurde die Obergrenze für die Wahlkampfkosten bereits beim SPÖ-Landesparteitag im Mai 2022. Nun liegt ein konkreter Entwurf auf dem Tisch. „Wir planen eine deutliche Beschränkung der Wahlwerbeausgaben mit einer Obergrenze von 300.000 Euro“, erklärt SPÖ-Landeschef Hans Peter Doskozil.

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Da die Beschränkung der Ausgaben für alle Parteien im Landtag gelten soll, schaffen wir mehr Transparenz und Fairness.

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ)

Eine millionenschwere Materialschlacht würde die Bevölkerung gerade in Zeiten der Teuerung nicht verstehen. Man sei für einen sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln. „Aus meiner Sicht muss Politik mit Inhalten überzeugen“, meint Doskozil. Um Wählerstimmen mit einer teuren Flut an Give-aways oder Plakaten zu buhlen, wäre gerade Zeiten wie diesen unverantwortlich. Zugleich schaffe man Transparenz und faire Bedingungen. Weitere Eckpunkte des Entwurfs:

  • Kontrolle: Die Wahlkampfkosten sollen sorgfältig überprüft werden, auch der Landesrechnungshof soll dabei eine Rolle spielen. Eine Novellierung des entsprechenden Gesetzes ist in Vorbereitung.
  • Verstöße: Damit die Parteien die Regelung auch einhalten, soll die Überschreitung der Wahlkampfkosten streng sanktioniert werden.
  • Freibetrag: Die Vorzugsstimme spielt im Burgenland eine wesentliche Rolle bei der Landtagswahl. Für die einzelnen Kandidaten ist daher ein moderater Freibetrag für persönliche Werbemittel vorgesehen.

Verhandlungen mit den anderen Parteien
SPÖ-Klubobmann Roland Fürst kündigt die Umsetzung noch vor der Landtagswahl an. Mit den anderen Fraktionen wird ab Februar darüber verhandelt. „Wir sind positiv gestimmt, dass sie zustimmen werden, zumal gerade die SPÖ als stärkste Partei nicht von dieser Obergrenze profitiert“, erläutert Fürst.

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