Viel höhere Strafen

Wien verschärft Gesetz zum Schutz der Bäume

Wien
15.01.2024 16:14

Strafen bis zu 70.000 Euro und auch die „Ablöse“ zum Fällen von Naturjuwelen wird teurer. Dazu gibt es jetzt erstmals eine Liste, was legal geholzt werden darf.  

Fünfzig Jahre hat das laut Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) „strengste Baumschutzgesetz des Landes“ bereits auf dem Buckel. Jetzt wird es noch schärfer. „Wir nehmen nun Änderungen vor. Um Bäume noch besser zu schützen, auch um auf den Klimawandel zu reagieren“, gibt Czernohorszky die Marschrichtung vor.

Heißt: Der Griff zur Motorsäge soll eingebremst, idealerweise verhindert werten. Die Entfernung von Bäumen ist bekanntlich nur mit behördlicher Bewilligung erlaubt, auch auf privaten Grundstücken.

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Mehr Bäume sollen geschützt und weniger gefällt werden. Dafür soll das neue Baumschutzgesetz sorgen.

(Bild: Stadt Wien/Martin VOTAVA)

Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ)

  • Sollte es zur Fällung kommen, wird der Verursacher künftig stärker in die Pflicht genommen. Er ist verpflichtet, von sich aus einen Standort für Ersatzpflanzungen zu finden und diesen nachzuweisen.
  • Zudem können nun auch Entsiegelungsmaßnahmen vorgeschrieben werden.
  • Auch die Ausgleichsabgabe wird angehoben. Von bisher 1090 auf 5000 Euro.
  • Sollte das alles nichts bringen, werden auch die Strafen empfindlich erhöht. Wer eine unter das Gesetz fallende Pflanze einfach so umschneidet, muss mit Pönalzahlungen von bis zu 70.000 Euro rechnen. Das ist eine Verfünffachung. Neu: Es gibt keine Verjährung der Strafen mehr.
  • Und schließlich wird klarer definiert, welche Arten ohne Erlaubnis der Axt bzw. der Säge zum Opfer fallen dürfen (siehe Grafik). Denn Obstbäume waren immer schon ausgenommen, allerdings ohne Auflistung.
Nun wird klargestellt, dass etwa für Apfel-, Kirsch-, Nuss-, Marillen-, Pfirsich-, Birn-, Pflaumen- oder auch Quittenbäume keine Genehmigung nötig ist. (Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)
Nun wird klargestellt, dass etwa für Apfel-, Kirsch-, Nuss-, Marillen-, Pfirsich-, Birn-, Pflaumen- oder auch Quittenbäume keine Genehmigung nötig ist.

Der schwarze Holunder oder auch der Maulbeerbaum scheinen in der Liste hingegen nicht auf. Sie sind somit geschützt.

500.000 Bäume

betreuen alleine die Wiener Stadtgärten im gesamten Stadtgebiet. Pro Jahr kommen im Schnitt etwa 4500 Bäume dazu.

Sollte ein Baum etwa bei Bauarbeiten beschädigt werden, kann die Behörde künftig auch Wiederherstellungsmaßnahmen anordnen. Ausgedehnt wird auch die Frist, bis eine Ersatzpflanzung als erfüllt gilt - und zwar von fünf auf zehn Jahre: Dadurch soll der Bestand der Ersatzbäume länger gesichert bleiben.

Beschlossen werden soll das neue Gesetz bereits am 25. Jänner 2024. Die Bestimmungen sind rückwirkend ab sofort gültig - um eine Flut von Anträgen vor Inkrafttreten der Novelle zu verhindern wie es dazu von der Stadt heißt.

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