Strafen bis zu 70.000 Euro und auch die „Ablöse“ zum Fällen von Naturjuwelen wird teurer. Dazu gibt es jetzt erstmals eine Liste, was legal geholzt werden darf.
Fünfzig Jahre hat das laut Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) „strengste Baumschutzgesetz des Landes“ bereits auf dem Buckel. Jetzt wird es noch schärfer. „Wir nehmen nun Änderungen vor. Um Bäume noch besser zu schützen, auch um auf den Klimawandel zu reagieren“, gibt Czernohorszky die Marschrichtung vor.
Heißt: Der Griff zur Motorsäge soll eingebremst, idealerweise verhindert werten. Die Entfernung von Bäumen ist bekanntlich nur mit behördlicher Bewilligung erlaubt, auch auf privaten Grundstücken.
Mehr Bäume sollen geschützt und weniger gefällt werden. Dafür soll das neue Baumschutzgesetz sorgen.
Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ)
Bild: Stadt Wien/Martin VOTAVA
Der schwarze Holunder oder auch der Maulbeerbaum scheinen in der Liste hingegen nicht auf. Sie sind somit geschützt.
betreuen alleine die Wiener Stadtgärten im gesamten Stadtgebiet. Pro Jahr kommen im Schnitt etwa 4500 Bäume dazu.
Sollte ein Baum etwa bei Bauarbeiten beschädigt werden, kann die Behörde künftig auch Wiederherstellungsmaßnahmen anordnen. Ausgedehnt wird auch die Frist, bis eine Ersatzpflanzung als erfüllt gilt - und zwar von fünf auf zehn Jahre: Dadurch soll der Bestand der Ersatzbäume länger gesichert bleiben.
Beschlossen werden soll das neue Gesetz bereits am 25. Jänner 2024. Die Bestimmungen sind rückwirkend ab sofort gültig - um eine Flut von Anträgen vor Inkrafttreten der Novelle zu verhindern wie es dazu von der Stadt heißt.
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