Der aufgrund der Teuerung von der Landeskoalition aus ÖVP und SPÖ aufgesetzte „Tirol-Zuschuss“, der aus einem Wohnkosten- und einem Heizkostenzuschuss besteht, erfährt heuer in adaptierter Form eine Verlängerung. Anträge können ab 1. März eingereicht werden.
Die Einkommensgrenzen werden inflationsbedingt nochmals erhöht, die Auszahlung erfolgt gestaffelt, teilte das Land am Sonntag mit. Ein Beschluss der Landesregierung liegt vor, die Richtlinien werden dem Landtag kommende Woche zur Beschlussfassung vorgelegt.
Land nimmt 30 Millionen Euro in die Hand
Für den laut Land „Tirol-Zuschuss 2.0“ wurden 30 Millionen Euro reserviert. Gemäß der neuen Einkommensgrenzen stünden einem Vier-Personen-Haushalt mit einem Nettoeinkommen von maximal 2600 Euro 900 Euro „Tirol-Zuschuss“ zu - aufgeteilt in 650 Euro Wohnkostenzuschuss und 250 Euro Heizkostenzuschuss.
Mit treffsicheren Unterstützungsmaßnahmen, wie dem Tirol-Zuschuss, können wir die Tirolerinnen und Tiroler bis in den Mittelstand hinein unterstützen.
LH Anton Mattle
Bild: Birbaumer Christof
Auch wer eine Mindestsicherung beziehe, könne einen Wohnkostenzuschuss beantragen. Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) sprach in einer Aussendung von „treffsicheren Unterstützungsmaßnahmen“, die laufend neuen Entwicklungen angepasst und bis hinein in den Mittelstand reichen würden.
Anträge von März bis September
Der Zuschuss kann von 1. März bis 30. September beantragt werden. Im Jahr 2023 sind knapp 65.000 „Tirol-Zuschuss“-Anträge bewilligt worden.
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