Die Novelle zum Tierschutzgesetz wird auch in der Steiermark begrüßt - doch die praxistaugliche Umsetzung ist noch fraglich. Nach sechs Wochen Begutachtung sollte sie dann im Parlament beschlossen werden.
Es war ein langer, intensiver Kampf - denn vor allem die ÖVP blockierte Verbesserungen im Tierschutz, verhinderte unerklärlicherweise im Endeffekt auch die Chip-Pflicht generell für Freigängerkatzen; was ein kleiner Schritt mit enormer Wirkung gewesen wäre!
Verhindern, dass „in Hinterhöfen Hunde gequält werden“
„Ich hätte mir auch ein gänzliches Verbot für das Scharfmachen von Hunden durch Private gewünscht“, sagt die Tierschutzombudsfrau Karoline Schlögl. Die Novelle sei auf jeden Fall eine Verbesserung der aktuellen Situation, „die vor allem auch verhindern wird, dass in Hinterhöfen Hunde gequält werden“, begrüßt auch der steirische Hundetrainer Georg Resch jene Hürden, die einer solchen „Scharfmacherei“ - die das Tier zur Waffe werden lässt - vorangestellt sind.
Weitere wichtige Eckpfeiler zur Novelle, die jetzt für sechs Wochen in die Begutachtung und dann ins Parlament zur Beschlussfassung geht, sehen Sie in der Grafik.
Unverzüglich gearbeitet werden muss dann auch in unserem Bundesland an der praktischen Umsetzung, die personelle Ressourcen und logistische Maßnahmen fordern wird. „Der vorgeschriebene Praxisteil für Hundehalter etwa obliegt dem Land, bei der Umsetzung wird man sich wohl an das Wiener Modell, das es ja schon gibt, anlehnen“, so die Tierschutzombudsfrau. Die bilanziert: „Die Verbesserungen sind auf jeden Fall sehr positiv zu sehen.“
„Künftig gibt es exakte Vorgaben“
Speziell auch, dass eine Kommission genaue Richtlinien zu den Qualzüchtungen vorgibt: „Unsere Amtstierärzte vor Ort hat diese Frage schon sehr oft vor echte Probleme gestellt, künftig gibt es exakte Vorgaben.“
Und auch dem „Auslandstierschutz“ wird ein Riegel vorgeschoben, was „Krone“-Tierecke-Chefin Maggie Entenfellner mit großer Freude sieht: „Das wurde ja zu einem großen Teil schon richtig zum Geschäftsmodell für Leute, die mit Tierschutz überhaupt nichts am Hut haben! Und vermeintlich arme Hunde aus dem Ausland hereinbringen, über die Mitleidsmasche Geld dafür kassieren. Und von denen nichts mehr zu hören ist, sobald es mit dem Tier Probleme gibt. Jetzt kommt kein Hund mehr herein, ohne dass das in der Datenbank erfasst und dokumentiert ist.“
Sie ortet mit der Novelle zum Gesetz grundsätzliche einen „echten Meilenstein für den Tierschutz“.
In weniger als zwei Monaten gilt ein neues Tierschutzgesetz - doch steirische Hundebesitzer tappen über dessen Umsetzung genauso im Dunkeln wie die Ämter von Stadt und Land. So soll es künftig zusätzlich zum vierstündigen Theoriekurs auch verpflichtend zwei Stunden Praxis für neue Hundehalter geben.
„Eine Gesetzesnovelle medial anzukündigen, ohne die betreffenden Stellen zu informieren, sorgt nur für Verunsicherung und Verwirrung“, sagt die Grazer Tierschutzstadträtin Claudia Schönbacher (KFG). Überschneidungen mit den Gesetzen auf Landesebene scheinen ungeklärt, an Amtstierärzten für das Kursangebot fehle es auch.
Dass ein Sachkundenachweis zum Preis von 41,60 Euro schon heute verpflichtend ist, wissen längst nicht alle - Strafen bei Nichtabsolvierung gibt es nicht. In jenen vier Stunden soll den Besitzern rechtliches und medizinisches Wissen sowie der richtige Umgang mit dem Tier vermittelt werden. „Eine gute Sache“, nennt es Kursleiter Klaus Hejny und begrüßt auch zusätzliche Praxiskurse. Doch wie, wo und zu welchem Preis es diese geben soll, bleibt fraglich.
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