Nächster Knalleffekt nach dem Silvesterdrama in der Grazer Stern-Bar: Staatsanwalt ermittelt jetzt auch gegen die Feuerpolizei sowie die Bau- und Anlagenbehörde. Wurden die Kontrollen vernachlässigt? Im Raum steht Amtsmissbrauch!
Wird das Flammeninferno in einer Grazer Bar auch zu einem veritablen Behörden-Skandal? Wie die „Steirerkrone“ erfuhr, hätte das verheerende Silvester-Feuer im Innenstadtlokal Stern möglicherweise verhindert werden können! Und könnte damit für mehrere Personen ein juristisches Nachspiel haben: für den Gastronomen, aber auch für die Feuerpolizei sowie die Bau- und Anlagenbehörde der Landeshauptstadt.
Haarsträubende Mängel
Aber der Reihe nach: Dass die Staatsanwaltschaft Graz gegen den Betreiber des Lokals wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt, enthüllten wir in unserer Ausgabe am Dienstag. So waren bei den Erhebungen im völlig zerstörten Gastraum teils haarsträubende Brandschutz-Mängel festgestellt worden. Fluchtwege waren verstellt und Feuerlöscher abgelaufen.
Nun der nächste Knalleffekt: Mittlerweile laufen auch Erhebungen gegen Verantwortliche der Stadt Graz, die für Brandschutz-Kontrollen in Gastro-Betrieben zuständig sind. Oder besser gesagt: zuständig gewesen wären?
„Wir sind selbst an einer Aufklärung interessiert“
Konkret geht es um den Tatverdacht des Amtsmissbrauchs (§ 302 nach dem Strafgesetzbuch), mit dem nun Mitarbeiter der Feuerpolizei und der Bau- und Anlagenbehörde konfrontiert sind. Dass eine entsprechende Mitteilung der Polizei eingegangen sei, bestätigte am Dienstag das Magistrat der „Steirerkrone“ - mit dem Hinweis, man sei selbst an einer Aufklärung der Causa interessiert und werde mit der Justiz zusammenarbeiten.
Konkret untersuchen wir die mögliche Vernachlässigung von feuerpolizeilichen Überprüfungen und ob diverse Auflagen nicht eingehalten wurden.
Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz
Lokal nicht kontrolliert?
Eine Bestätigung erhielt die „Steirerkrone“ Dienstagabend auch von Hansjörg Bacher, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz: „Konkret untersuchen wir die mögliche Vernachlässigung von feuerpolizeilichen Überprüfungen und ob diverse Auflagen nicht eingehalten wurden.“
Heißt im Klartext: Möglicherweise wurden Lokale nicht kontrolliert, obwohl das Gesetz dies vorgeschrieben hätte! Im Fall einer Verurteilung droht den Verantwortlichen eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
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