Sebastian Kurz hat eine erste Reaktion zu seinem Urteil getätigt. Zuerst betonte der Ex-Kanzler, dass er in zwei von drei Vorwürfen freigesprochen wurde. Zur Verurteilung: „Ich empfinde diesen Teil der Entscheidung sehr ungerecht.“ Daher werde er volle Berufung anmelden. Auch aus den Reihen der Parteien liegen bereits erste Statements vor.
Kurz trat um 20.40 Uhr vor die Presse. Seine Augen waren glasig: „Ich muss das für heute zur Kenntnis nehmen. Ich habe in einem Rechtsstreit das Recht zur Berufung und das werde ich in Anspruch nehmen.“
Kurz sagte zudem, er sei vom Urteil „überrascht“. Er finde es auch nicht gerecht. Er habe sich bemüht, im U-Ausschuss wahrheitsgemäß auszusagen.
„Ich hoffe auf die zweite Instanz“
Das Urteil sei für ihn jedoch nicht lebensverändert. „Mein Leben läuft morgen genauso weiter wie gestern.“ Er hoffe auf die zweite Instanz- Was er jedoch befremdlich finde, sei der Umstand, dass der Hauptbelastungszeuge noch vor einem halben Jahr im Lebenslauf geschrieben habe, dass er ein Geiselbefreier sei.
Das ist für mich nicht lebensverändert. Mein Leben läuft morgen genauso weiter wie gestern.
Sebastian Kurz über seine Verurteilung
ÖVP-General: „Unerwartetes Urteil“
ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker zeigte sich ebenso überrascht über das „unerwartete Urteil“. Es sei für Kurz zu bedauern, dass das Erstgericht zwar in mehreren Punkten zu einem Freispruch, in einem Punkt aber zu einem Schuldspruch gelangt sei, „weil im Beweisverfahren sehr viele entlastende Aussagen getätigt wurden“.
Stocker ergänzend: „Dieses Ersturteil wird jetzt im Rechtsmittelverfahren einer Prüfung unterzogen werden. Es bleibt daher offen, wie das Rechtsmittelgericht die Beweisergebnisse und das Verfahren beurteilen werden. Es ist somit eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung, sodass der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens abzuwarten bleibt.“SPÖ:
SPÖ: „,Ära Kurz‘ wird die Gerichte noch auf Jahre beschäftigen“
Auch aus anderen Parteien kamen bereits erste Stellungnahmen. „Für die rechtliche Aufarbeitung des Systems Kurz ist das eher ein kleinerer Schauplatz“, beurteilte Krainer den Kurz-Prozess bezüglich Falschaussage. Und fügte hinzu: „Die ‚Ära Kurz‘ wird die Gerichte noch auf Jahre beschäftigen.“ Die weiteren anhängigen Verdachtslagen seien ihm zufolge schwerwiegend, es gelte jedoch die Unschuldsvermutung.
„Für die rechtliche Beurteilung ist die Justiz zuständig“, fügte Krainer hinzu. Die Politik sollte sich dabei zurückhalten.
FPÖ: „Würde mir als ÖVP große Sorgen machen“
Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger meldete sich kurz nach der Urteilsverkündung zu Wort. „Schuldspruch für Kurz bedeutet aber auch gleichzeitig glaubwürdiger (Kron-)Zeuge Schmid. Wenn das bestätigt wird, dann würde ich mir als ÖVP und andere Beteiligte (Beschuldigte) für die weiteren Verfahren große Sorgen machen", schrieb er auf Twitter.
NEOS: „Geht um Respekt vor demokratischen Institutionen“
Für NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger ging es in diesem Prozess nicht nur um eine Aussage von Kurz. Vielmehr gehe es „um den Respekt vor demokratischen Institutionen wie dem Parlament“, betonte die NEOS-Chefin: „Und es geht um ein System, ein System der Postenkorruption, der Inseratenkorruption, der Selbstbedienung. Es geht darum, dass die Parteien SPÖ, ÖVP und FPÖ ein System geschaffen haben, das endlich geändert gehört.“
Der Schuldspruch für Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz betrifft konkret die Aufsichtsratsbestellung in der Staatsholding ÖBAG. Hier war Kurz im U-Ausschuss zu seiner Einbindung befragt worden. Sowohl er als auch Bernhard Bonelli hatten seine Beteiligung daran heruntergespielt - primär mit dem Argument, dass es die von Kurz favorisierten Kandidaten dann ohnedies nicht geworden waren, wie etwa der Unternehmer Sigi Wolf. Das Gericht war dennoch der Auffassung, dass Kurz fälschlich den Eindruck erweckt hatte, nicht involviert gewesen zu sein und verurteilte ihn nicht rechtskräftig wegen Falschaussage.
Kurz bekam acht Monate bedingt
Kurz wurde am Freitag in erster Instanz wegen Falschaussage im parlamentarischen Ibiza-U-Ausschuss zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt wegen desselben Delikts eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. In bestimmten Punkten gab es auch Freisprüche, etwa zur Vorstandsbestellung in der Staatsholding ÖBAG. Die Freiheitsstrafen werden den beiden unter einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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