Zahlreiche Kunden der Ennstal Wohnbaugenossenschaft (ENW) sollen nach zehn Jahren Zigtausende Euro mehr für ihre Mietkauf-Wohnung bezahlen als vertraglich ausgemacht. Jetzt schaltet sich der Bundesrechnungshof ein. Er prüft das Land Steiermark, ob dieses wiederum den Umgang der Gemeinnützigen mit Fördergeldern ordentlich kontrolliert.
Rund 100.000 Euro mehr als per Vertrag ausgemacht sollte die Käuferin einer Mietkaufwohnung nach zehn Jahren Miete der Ennstal Wohnbau-Genossenschaft zahlen, damit diese schlussendlich in ihr Eigentum übergeht. So erging es nicht nur ihr, sondern zahlreichen anderen Steirern, wir haben mehrmals berichtet. Und das, obwohl die gemeinnützige ENW seinerzeit Förderungen vom Land bekommen hat. Bedingung für die Förderung sei die Kaufabwicklung nach dem „steirischen Modell“, das eben einen vertraglich zugesicherten Fixpreis voraussetze.
Fördervoraussetzungen ignoriert
Dennoch setzte sich die ENW darüber hinweg, argumentiert die horrenden Preisanpassungen mit Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Zahlreiche Gerichtsverfahren laufen, bis jetzt hat die ENW immer den Kürzeren gezogen. Kürzlich wurde bekannt, dass auch das Oberlandesgericht Graz im Musterprozess der Arbeiterkammer Steiermark den betroffenen Mietern Recht gab: Es liege eine vertragliche Vereinbarung vor, die einzuhalten sei.
Die Aufsichtspflicht über die Wohnbauträger ist von elementarer Bedeutung für das Land Steiermark. Nicht zuletzt deshalb, weil jährlich Millionenförderungen an die Vereinigungen fließen.
Stefan Herrmann (FPÖ)
Der damalige Landesrat Hans Seitinger (ÖVP) beteuerte stets, ihm seien die Hände gebunden, er könne nicht in gemeinnützige Bauvereinigungen hineinregieren. Eine Argumentation, die der Opposition in Person von Werner Murgg (KPÖ), Stefan Hermann (FPÖ) und Lambert Schönleitner (Grüne) seit jeher sauer aufstieß. „Die Aufsichtspflicht über die Wohnbauträger ist von elementarer Bedeutung für das Land Steiermark. Nicht zuletzt deshalb, weil jährlich Millionenförderungen an die Vereinigungen fließen. Für das Jahr 2023 sind im Globalbudget Wohnbau Auszahlungen in der Höhe von 277,2 Millionen Euro vorgesehen. Ein nicht unerheblicher Teil davon fließt an die Wohnbauträger“, so FPÖ-Klubobmann-Stellvertreter Stefan Hermann.
Die gemeinnützigen Wohnbauträger stehen nach wie vor im starken Einfluss- und Nahebereich schwarzer und roter Parteipolitik. Die Kontrolle durch die Landesregierung ist dadurch weitgehend sanft und zahnlos.
Lambert Schönleitner (Grüne)
„Es geht doch um beträchtliche Summen des Landes. Dem Land obliegt zudem bei der Wohnbauförderung eine Aufsichtspflicht. Aufgrund der Causa Messequartier stellen sich einige Fragen, ob das Land die Einhaltung der Richtlinien sowie den Zweck der Förderung ausreichend kontrolliert“, pflichtet Werner Murgg dem bei. „Uns fehlt derzeit eine durchgängige Transparenz bei der Förderung gemeinnütziger Wohnbauträger in der Steiermark. Ein Kernproblem: Die gemeinnützigen Wohnbauträger stehen nach wie vor im starken Einfluss- und Nahebereich schwarzer und roter Parteipolitik. Die Kontrolle durch die Landesregierung ist dadurch weitgehend sanft und zahnlos“, meint auch der Grünen-Kontrollsprecher Lambert Schönleitner.
Aufgrund der Causa Messequartier stellen sich einige Fragen, ob das Land die Einhaltung der Richtlinien sowie den Zweck der Förderung ausreichend kontrolliert.
Werner Murgg (KPÖ)
Gemeinsam haben sie eine Prüfung durch den Bundesrechnungshof beauftragt. Und der sieht offenbar Handlungsbedarf: „Ich kann Ihnen bestätigen, dass der Rechnungshof eine Prüfung zur „Aufsicht über die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen“ durchführt. Die Prüfung ist bereits angelaufen.“ Bis es ein Ergebnis gibt, werden allerdings noch mehrere Monate verstreichen.
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