Seit vielen Jahren lebt und arbeitet ein gebürtiger Russe mit seiner Familie in der Steiermark. Sie wollen Österreicher werden, erfüllen alle Voraussetzungen. Nun müssen sie die bisherige Staatsbürgerschaft zurücklegen. Doch nach dem Betreten der russischen Botschaft in Wien könnten Vater und Sohn direkt nach Russland ins Kriegsgebiet abgezogen werden ...
Seit vielen Jahren lebt ein gebürtiger Russe (47) mit seiner Familie in der Steiermark. Als Mitarbeiter in Führungsposition eines namhaften Konzerns liefert er dem österreichischen Staat auch dementsprechende Steuern ab. Der Mann fühlt sich hier zu Hause und hat nicht vor, jemals wieder in sein Heimatland zu ziehen. Daher möchte er seine Staatsbürgerschaft niederlegen und endlich Österreicher werden, genau wie seine Frau und sein Sohn.
Die Familie hat alle Voraussetzungen erfüllt und daher nun die Aufforderung vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung erhalten, die russische Staatsbürgerschaft niederzulegen. Doch dieser allerletzte Schritt wird nun zur Unmöglichkeit für sie. Denn dafür müssen sie ihren Pass bei der russischen Botschaft in Wien abgeben. Doch genau dort lauert die Gefahr.
Von der Botschaft direkt ins Kriegsgebiet?
Denn der 47-Jährige und sein Sohn haben noch keinen Wehrdienst geleistet. Die Chancen sind also groß, dass sie von der Botschaft direkt nach Russland gekarrt werden, um diesen abzuleisten - was sie direkt ins Kriegsgebiet führen würde! Auch wenn sie den Wehrdienst geleistet hätten, müssten sie nun fürchten, nach Russland gebracht zu werden, um in den Krieg zu ziehen.
Mit diesem Verfahren soll für viele Betroffene eine Klarheit geschaffen werden.
Anwalt Andreas Kleinbichler
Daher hat sich die Familie nun rechtlichen Beistand beim Grazer Anwalt Andreas Kleinbichler geholt. Dieser ist überzeugt, dass sie die Staatsbürgerschaft auch so erhalten müssen. Es sei unter den oben genannten Umständen schlicht unmöglich, der zuständigen Behörde einen Nachweis über die erfolgte Zurücklegung der Staatsbürgerschaft. Mehr noch: Der Behörde sei zum Zeitpunkt der Ausstellung des Bescheids bekannt gewesen, dass ein Betreten der Botschaft für seine Mandanten unmöglich sei. Er hat nun Beschwerde gegen den Bescheid der Behörde eingelegt. Denn laut Gesetz kann die Staatsbürgerschaft auch ohne Ausscheiden aus dem bisherigen Staatenbund verliehen werden.
Genau zu diesem Sachverhalt ist in der Steiermark noch kein Verfahren anhängig. Obwohl dieses Problem nicht nur die Familie, sondern etliche weitere Russen und natürlich auch Ukrainer betrifft. Daher ist der Jurist überzeugt: „Mit diesem Verfahren soll für viele Betroffene eine Klarheit geschaffen werden.“
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