Gelder für Ungarn

EU-Parlament bereitet Klage gegen Kommission vor

Ausland
12.03.2024 17:12

Nach einer „reiflichen Prüfung“ und „mehreren Kontakten“ mit der ungarischen Regierung hatte die EU-Kommission im Dezember beschlossen, einen Teil der eingefrorenen Kohäsionsgelder freizugeben. In Summe waren das rund zehn Milliarden Euro, die Ungarns Regierungschef Viktor Orbán wohl überzeugt haben, sein Veto gegen Hilfsgelder für die Ukraine zurückzuziehen. Das EU-Parlament sprach damals von einem „Kniefall vor Orbán“ und übte heftige Kritik an der Kommission. Nun könnte der Streit zwischen den Institutionen sogar vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

Denn der Rechtsausschuss des Parlaments hat nahezu einstimmig einer Klage gegen Brüssel zugestimmt. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hat nun bis zum 25. März Zeit, vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu ziehen. Sie folgt den Ausschuss-Voten in den meisten Fällen. 

Grüne: „Extremer, aber notwendiger Schritt“
Dies sei ein „extremer, aber notwendiger Schritt“, sagte der deutsche Grünen-Abgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Sergey Lagodinsky. Ungarn dürfe nicht weiter „Mittel zur Erpressung der EU“ und zur Blockade wichtiger Entscheidungen haben, betonte er. 

Die Freigabe eines Teils der eingefrorenen Gelder für Ungarn sieht das EU-Parlament als „Kniefall vor Viktor Orbán“. (Bild: AP)
Die Freigabe eines Teils der eingefrorenen Gelder für Ungarn sieht das EU-Parlament als „Kniefall vor Viktor Orbán“.

Für die Vorbereitung der Klage hatte sich im Jänner eine breite Mehrheit von Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen, Linken sowie Konservativen aus von der Leyens eigenem Lager ausgesprochen. Parlamentspräsidentin Metsola gehört ebenfalls der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) um CDU und CSU an.

Korrekturen Ungarns „bestehen allenfalls auf dem Papier“
Die EU hatte die Fördergelder für Ungarn im langjährigen Streit um Rechtsstaatsmängel eingefroren. Die EU-Kommission begründete die Freigabe mit einer Justizreform in Ungarn. Diese beseitigt aus Sicht des Parlaments die Missstände aber allenfalls auf dem Papier.

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