Ein 65-jähriger Ex-Häftling, der „seit 2006 in krimineller Pension“ ist, wie er sagt, bedrohte einen Autofahrer mit einem Tierabwehrgerät, weil der ihm den Parkplatz gestohlen hat. Laut seiner Einschätzung endete das Match 1:1.
Es gibt wahrlich bessere Ideen, als an einem Samstag vor Weihnachten das Outlet Center in Parndorf aufsuchen zu wollen, wenn dort freie Parkplätze ähnlich oft zu finden sind wie Elefanten in der Pannonischen Tiefebene.
Kontrahent kam gegen die Einbahn
„Ich wollte meiner Frau diesen Wunsch erfüllen“, sagt der 65-Jährige, der, nachdem er eine halbe Stunde lang vergeblich gesucht hatte, eine Lücke entdeckte. Von der anderen Seite, gegen die Einbahn, „raste ein Auto mit einem unglaublichen Karacho daher“, wie der Pensionist erzählt, und stellte das Fahrzeug „auf meinem Parkplatz“ ab. „Ich musste eine Vollbremsung machen, sonst wäre der voll in mich hineingekracht.“
Und jetzt ehrlich: Wen würde diese Aktion nicht zur Weißglut treiben?
Pfefferspray unter dem Christbaum
Bloß: Die wenigsten von uns haben im Handschuhfach ein Tierabwehrgerät der Marke Guardian Angel, zu Deutsch: Schutzengel, liegen, das beim Abfeuern Pfefferspray frei gibt und äußerlich einer Pistole ähnelt. „Das Ding war dort, weil ich es vor meiner Frau versteckt habe. Ich wollte es ihr zu Weihnachten schenken, weil sie schon einmal bestohlen wurde.“
Mit dem Schutzengel im Anschlag, forderte der Wiener den Serben auf, rauszufahren. Dann stellte er sich hinter das Auto und wurde angefahren. Zornig trat er mehrmals gegen das Fahrzeug, es entstanden Dellen.
Ein Fall fürs Heitere Bezirksgericht, oder?
Ein klassisches Unentschieden
Nein. Der wegen schwerer Nötigung und Sachbeschädigung Angeklagte hat 18 Eintragungen im Strafregister, er saß 18 Jahre in Haft wegen versuchten Mordes, ist mit einem Waffenverbot belegt. Das letzte Delikt datiert allerdings aus dem Jahr 2006. „Er ist mir in die Schienbeine gefahren. Ich habe gegen die Tür getreten – 1:1“, so der Pensionist, der fortan nicht mehr überreagieren will.
Urteil: Acht Monate bedingt, 960 Euro Geldstrafe – akzeptiert!
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