Wahl in Kroatien
Präsident Milanovic will antreten, darf aber nicht
Die vorgezogene Parlamentswahl in Kroatien wird, wie berichtet, am 17. April abgehalten. Staatspräsident Zoran Milanović hat angekündigt, als Spitzenkandidat für die oppositionellen Sozialdemokraten antreten zu wollen. Doch nun hat ihm der Verfassungsgerichtshof einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Der Staatspräsident könne sich während der Ausübung seines Amtes nicht an politischen Aktivitäten einer politischen Partei beteiligen, teilte der Präsident des Verfassungsgerichts, Miroslav Šeparović, am Montag laut kroatischen Medienberichten mit. Nur bei einem sofortigen Rücktritt sei eine Kandidatur möglich. Milanović lehnt dies aber bisher ab.
Die Teilnahme des Präsidenten am Wahlkampf sei unvereinbar mit seiner verfassungsmäßigen Stellung und seinen Befugnissen sowie mit der Gewaltenteilung. Demnach darf der Präsident weder auf einer Wahlliste stehen noch sich in irgendeiner Weise am Wahlkampf beteiligen. Das Höchstgericht traf seine Entscheidung mit neun zu zwei Stimmen.
Milanović will erst im Falle eines Wahlsiegs zurücktreten
Der 57-Jährige will dem Vernehmen nach erst im Falle eines Wahlsiegs sein Amt als Präsident abgeben. Sollte er an diesem Plan festhalten, könnte dies allerdings eine schwere Staatskrise auslösen. Der Staatspräsident spielt auch eine zentrale Rolle bei der Regierungsbildung nach der Wahl. So vergibt er den Auftrag zur Regierungsbildung, was ihm vor allem im Fall unklarer Machtverhältnisse großen Einfluss gibt.
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