Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Staatshaftungsklage gegen den Bodenverbrauch in Österreich zurückgewiesen. Eingebracht hatte sie die österreichische NGO AllRise im Mai 2023. Begründet wurde die Abweisung unter anderem mit zu unklaren Vorwürfen.
So sei nicht klar erkennbar, welche Vorwürfe dem Gesetzgeber und welche der Vollziehung gemacht würden, heißt es in der Erklärung des VfGH. Aus der Klage gehe außerdem nicht hervor, welcher konkrete Schaden auf das mangelhafte Umsetzen von Unionsrichtlinien zurückzuführen sei und inwiefern diese Normen den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern Rechte verleihen.
Der VfGH sieht sich zudem als nicht zuständig an. Das führten auch die Bundesregierung sowie die Landesregierungen Ober- und Niederösterreichs an.
Hier sehen Sie einen Tweet zur Klage der NGO vom Mai 2023.
NGO-Gründer: „Politisches Gericht“
„Es ist sehr bedauerlich, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof sich dem Thema Bodenverbrauch und Klimaschutz respektive dem Versagen der Politik und der Gesetzgeber in diesen Bereich verweigert“, sagte der Gründer von AllRise, Johannes Wesemann. Der VfGH schlüpfe damit genau in die Rolle, die er eigentlich stets vermeiden wolle, nämlich diejenige eines „politischen Gerichts.“
Im Juni 2023 war bereits ein Antrag beim Verfassungsgerichtshof von zwölf Kindern und Jugendlichen aus formalen Gründen zurückgewiesen worden. Sie sehen ihre Rechte durch fehlende Maßnahmen für den Klimaschutz gefährdet. Der Antrag sei zu eng gefasst gewesen, hieß es. Die Teile des Klimaschutzgesetzes würden untrennbar zusammenhängen. Es wurden nur einzelne Bereiche angefochten.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.