Ein Eifersuchts-Drama unter Erntehelfern in der Oststeiermark beschäftigte am Dienstag ein Geschworenengericht: Ein Rumäne (31) kam mit dem Taxi in die Steiermark und attackierte den neuen Freund seiner „Ex“: Zweieinhalb Jahre Haft – nicht rechtskräftig!
Wegen versuchten Mordes stand am Dienstag in Graz ein 31-jähriger Rumäne vor Gericht. Er soll im Oktober 2023 versucht haben, den neuen Freund seiner Ex mit einem Gürtel zu erdrosseln. Doch wie war es dazu gekommen?
Waffenkauf bei Taxifahrer
Die Lebensgefährtin des 31-Jährigen arbeitete zur Tatzeit als Erntehelferin in Puch bei Weiz. Von dort rief sie bei ihrem Partner an und teilte ihm mit, dass sie einen neuen Mann kennengelernt habe und die Trennung wolle. Doch das wollte der Rumäne nicht akzeptieren: Er stieg in ein Taxi und fuhr – um rund 900 Euro – in die Steiermark. Unterwegs trank er nach eigenen Angaben noch Whiskey, außerdem kaufte er dem Taxilenker ein „dolchartiges Messer“ ab, erklärt die Staatsanwältin vor Gericht.
Arbeiter gingen dazwischen
Mit dieser Waffe in der Hand ging er zum Quartier der Erntehelfer – legte die Waffe aber ab, ehe es zur körperlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Rivalen kam. Als die Frau dazwischen gehen wollte, bekam sie einen Schlag ab und ging zu Boden. Ihr neuer Freund kniete sich zu ihr hin, und diese Gelegenheit nützte der 31-Jährige: Er nahm seinen Gürtel und würgte damit das Opfer. Andere Arbeiter gingen dazwischen, und so kam der Mann glimpflich davon. Der Angreifer wurde wegen versuchten Mordes angeklagt.
Vor Gericht betonte er nun, dass er seinen Rivalen nie töten haben wollen. Er hatte nur gehofft, die Frau mit zurück nach Rumänien nehmen zu können. „Ich habe niemanden bedroht“, betonte er. Vor der Polizei hatte er noch angegeben: „Ich wollte mich rächen.“
„Habe einen Filmriss“
Als der Richter wissen wollte, warum er ein Messer dabei gehabt hatte, antwortete der 31-Jährige: „Ich habe gedacht, dann kommt sie vielleicht eher mit mir nach Hause.“ An den Vorfall mit dem Gürtel konnte er sich nicht erinnern. „Er hat auf mich eingeschlagen, dann habe ich einen Filmriss“, war alles, was er dazu sagte.
Die Geschworene befanden am Ende, dass es kein Mordversuch, sondern versuchte absichtliche schwere Körperverletzung war. Urteil: Zweieinhalb Jahre Haft (nicht rechtskräftig).
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