Im Streit um eine verschärfte Regulierung in der Europäischen Union (EU) hat Amazon eine juristische Schlappe erlitten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Mittwoch eine Klage des US-Onlinehändlers gegen bestimmte Auflagen im Rahmen des Digital Services Act (DSA) ab. Das Gesetz stuft den US-Konzern als sehr große Online-Plattform (VLOP) ein und verpflichtet ihn unter anderem dazu, detaillierte Informationen zu seinem Geschäft mit Internet-Anzeigen offenzulegen.
Dagegen hatte Amazon geklagt und bis zu einer Entscheidung eine Aussetzung dieser Anforderung beantragt, die von einer unteren Instanz zunächst gewährt wurde. Der EuGH kassierte dieses Urteil jedoch.
Interessen des Gesetzgebers überwiegen
Zwar schränke die umstrittene DSA-Klausel die unternehmerische Freiheit von Amazon ein, und dem Unternehmen drohe bis zu einem Urteil im Hauptverfahren ein ernsthafter Schaden. Allerdings überwögen im konkreten Fall die Interessen des Gesetzgebers. „Eine Aussetzung würde zu einer möglicherweise mehrjährigen Verzögerung bei der vollständigen Verwirklichung der Ziele der Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste führen und somit möglicherweise das Fortbestehen oder die Entwicklung eines die Grundrechte bedrohenden Online-Umfelds ermöglichen.“
Amazon äußerte sich enttäuscht über das Urteil. Außerdem bekräftigte es seine Einschätzung, dass es nicht unter die Definition einer VLOP falle.
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