Im Streit um eine verschärfte Regulierung in der Europäischen Union (EU) hat Amazon eine juristische Schlappe erlitten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Mittwoch eine Klage des US-Onlinehändlers gegen bestimmte Auflagen im Rahmen des Digital Services Act (DSA) ab. Das Gesetz stuft den US-Konzern als sehr große Online-Plattform (VLOP) ein und verpflichtet ihn unter anderem dazu, detaillierte Informationen zu seinem Geschäft mit Internet-Anzeigen offenzulegen.
Dagegen hatte Amazon geklagt und bis zu einer Entscheidung eine Aussetzung dieser Anforderung beantragt, die von einer unteren Instanz zunächst gewährt wurde. Der EuGH kassierte dieses Urteil jedoch.
Interessen des Gesetzgebers überwiegen
Zwar schränke die umstrittene DSA-Klausel die unternehmerische Freiheit von Amazon ein, und dem Unternehmen drohe bis zu einem Urteil im Hauptverfahren ein ernsthafter Schaden. Allerdings überwögen im konkreten Fall die Interessen des Gesetzgebers. „Eine Aussetzung würde zu einer möglicherweise mehrjährigen Verzögerung bei der vollständigen Verwirklichung der Ziele der Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste führen und somit möglicherweise das Fortbestehen oder die Entwicklung eines die Grundrechte bedrohenden Online-Umfelds ermöglichen.“
Amazon äußerte sich enttäuscht über das Urteil. Außerdem bekräftigte es seine Einschätzung, dass es nicht unter die Definition einer VLOP falle.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.