Bei einem Tumult nach einem Fußballspiel schleuderte ein Linzer Fußballfan sein Feuerzeug in Richtung von Polizeibeamten. Diese fanden das nicht lustig, deshalb musste sich der 28-Jährige wegen „tätlichen Angriff auf einen Beamten“ vor dem Linzer Landesgericht verteidigen. Das Urteil fiel recht mild aus.
Der Abend des 5. November des Vorjahres hatte für einen 28-jährigen Linzer Fußballfan am Freitag ein unschönes Nachspiel – vor dem Linzer Landesgericht. „Sein“ Verein, der LASK, hatte gerade Sturm Graz mit 3:1 vom Platz gefegt. Vor dem Stadion kochten aber plötzlich die Emotionen hoch. Ein Großaufgebot der Linzer Polizei habe die aufgebrachte Menge beruhigen wollen. Dabei sei, wie auf Videos zu sehen ist, massenweise Pfefferspray zum Einsatz gekommen, auch Schlagstöcke wurden geschwungen.
Nicht gezielt
In der aufgeheizten Stimmung hatte sich der 28-jährige Arbeiter sein Feuerzeug geschnappt und es in Richtung der Beamten geschleudert. „Ich habe nicht gezielt, wollte niemanden treffen“, beteuerte der Linzer. „Das Feuerzeug ist einige Meter über die Polizisten geflogen und hat niemanden verletzt. Trotzdem ist mir natürlich bewusst, dass ich das nicht hätte machen dürfen!“
Letzte Warnung
Obwohl er nicht vorbestraft ist, stand der Linzer nicht zum ersten Mal vor Gericht: Wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung hatte er bereits Diversionen bekommen. Die Staatsanwältin ermahnte ihn eindringlich zur Besinnung: „Wenn Sie ihre Emotionen nicht besser in den Griff bekommen, sitzen sie schnell in U-Haft!“ Der Angeklagte, der sich schon seit kurz nach dem Vorfall wegen eines Stadionverbots von der Szene distanziert hatte, versprach, sich weiterhin fernzuhalten und war vollinhaltlich geständig. Auch hinsichtlich des Leumundszeugnisses seines Mandanten bat der Verteidiger um ein mildes Urteil.
Geldbuße statt Haft
So kam es auch: Zwar muss der 28-Jährige 2550 Euro Strafe (850 Euro unbedingt) plus 200 Euro Verfahrenskosten zahlen, das Urteil scheint aber nicht im Vorstrafenregister auf, um bezüglich beruflicher Zukunft nicht zu schaden. Die Strafdrohung lautete bis zu zwei Jahre Haft, das Urteil ist rechtskräftig.
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