Der Streit um die Gasbohrung in Molln geht weiter: Das Landesverwaltungsgericht OÖ entschied nun, dass der Antrag auf Aufschiebung der Bohrung, den Umweltschutzorganisationen eingebracht hatten, unrechtmäßig abgewiesen worden war. Jetzt geht die Angelegenheit vor den Verfassungsgerichtshof.
Nachdem der Bescheid zur umstrittenen Gasbohrung bei Molln positiv ausgefallen war, hatten Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace, Naturschutzbund Österreich und Umweltdachverband Beschwerden und Anträge auf Aufschiebung der Bohrung eingebracht. Damit hätte erst gebohrt werden dürfen, wenn die Beschwerden abgearbeitet wären. Diese Anträge waren aber, wie berichtet, abgelehnt worden, das Unternehmen ADX fuhr mit der Probebohrung fort.
Aufschub war verfassungswidrig
Doch nun gibt es eine Wendung: Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entschied in einem Normprüfungsverfahren an den Verfassungsgerichtshof, dass der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen das Verfassungsrecht verstoße, da er die Kriterien zur Wahrung des Rechtsstaatsprinzips nicht erfülle.
Verfassungsgericht am Zug
In anderen Worten: Nach Meinung des Landesverwaltungsgericht hätte erst gebohrt werden dürfen, wenn die Beschwerdeverfahren abgehandelt gewesen wären. Dass der Bohrbeginn nicht aufgeschoben worden war, habe also gegen österreichisches Verfassungsrecht verstoßen. Daher muss sich nun der Verfassungsgerichtshof in Wien mit der Sache befassen.
Gefundenes Gas wird analysiert
Die Probebohrung war ADX zufolge erfolgreich, es wurde tatsächlich Gas im Untergrund gefunden. Die Bohrung ist schon wieder eingestellt. Nun würde geprüft, ob das Vorkommen rein genug ist, dass sich eine Förderung auszahlt.
Weitere Zerstörung verhindern
Die Umweltschützer sehen jedoch vorerst keine nachvollziehbaren Ergebnisse und befürchten jetzt, dass „seitens ADX im Jaidhaustal und an anderen sensiblen Standorten nahe dem Nationalpark Kalkalpen weitere Bohrungen geplant sind“, so Thomas Wrbka, Präsident des Naturschutzbundes. Die Umweltschützer fordern eine Sanierung des heimischen Naturschutzgesetzes, um weitere Zerstörungen zu verhindern.
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