Der Erdrutschsieg bei der Gemeindevertretungswahl in Lessach überraschte die SPÖ selbst. Es standen für fünf Mandate zu wenige Kandidaten auf der Liste. Jetzt wurde nachgereicht. Der Vorschlag ist aber unzulässig, wie die Wahlbehörde unter ÖVP-Bürgermeister Peter Perner entschied.
War es ein geschickter politischer Schachzug oder wurde hier die Salzburger Gemeindewahlordnung korrekt ausgelegt? In Lessach scheiden sich die politischen Geister.
Die Gemeindewahlbehörde unter Leitung von ÖVP-Bürgermeister Peter Perner erklärte die nachgereichte SPÖ-Liste jetzt für ungültig. Der Ausgangspunkt ist komplex: Der hohe Stimmenanteil bei der Wahl hatte die rote Fraktion in der Gemeinde mit bisher absoluter schwarzer Mehrheit selbst überrascht. Es standen für fünf erreichte Mandate ursprünglich nur drei Personen zur Verfügung. Man musste Mandatare nachreichen und tat das auch. Der Knackpunkt: Neben drei neuen Namen standen auch die drei Erstgenannten auf der Liste. „Unzulässig“, urteilte jetzt die Gemeindewahlbehörde.
Interpretationsspielraum im Gesetz
Festgeschrieben sind die Eckdaten für sogenannte Ergänzungslisten nach Wahlerfolgen in der Salzburger Gemeindewahlordnung. Der Vorschlag muss mindestens so viele Ersatzgewählte enthalten, als Bewerber dieser Partei gewählt worden sind, heißt es. Die Formulierungen in § 86 lassen aber einen Interpretationsspielraum offen. „Die Vorgangsweise entspricht nicht dem Wählerwillen. Wir werden das jetzt rechtlich prüfen“, heißt es bei der SPÖ, die auch kritisiert, nicht informiert worden zu sein und den Gang zum Verfassungsgerichtshof überlegt. Entscheiden kann über Gemeindewahlfragen jede Ortsbehörde selbst. Bei einem ähnlichen Fall 2019 in Filzmoos waren weniger Namen gefordert.
Ortschef Perner spricht von reiner Sorgfaltspflicht. „Es braucht auch Ersatzmitglieder, falls jemand ausfällt.“ Die SPÖ verliert damit 2 Mandate und rutscht mit nur 3 hinter die ÖVP (4) zurück.
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