Es geht auch ohne wochenlange Streitereien bis hin zu Streiks: Im Hotel- und Gastgewerbe erhalten die 240.000 Beschäftigten ab Mai um sechs Prozent mehr Gehalt, ab November kommen weitere zwei Prozent hinzu, im Schnitt steigen die Löhne also um acht Prozent. Auch für nächstes Jahr wurde bereits eine Erhöhung fixiert.
Die Gastronomie kämpft seit Jahren mit einem Fachkräftemangel. Umso wichtiger ist für Gewerkschafter Berend Tusch ein guter Rahmen für die Beschäftigten: „Das ist ein erster Schritt, um das Arbeiten in der Branche attraktiver zu machen und mehr Leute für einen Einstieg in die Branche zu begeistern und sie auch zu halten.“ Ab Mitte 2025 werden die Mindestlöhne in der Branche überall bei mindestens 2000 Euro brutto liegen.
Fixiert wurde unter anderem, dass Arbeitnehmer zumindest zwölf Sonntage pro Jahr freihaben müssen. Ein Nachtarbeitszuschlag wird zudem für alle Beschäftigten eingeführt, die nach Mitternacht arbeiten. Bisher gab es diesen nur in der Nachtgastronomie und der Hotellerie. „Die Arbeit in der Nacht ist für alle Beschäftigten anstrengend, daher sollen sie auch alle mehr Geld dafür erhalten“, so Tusch.
Eine wichtige Änderung kommt zudem beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Dieses wird nun einheitlich in allen Bundesländern geregelt und am tatsächlichen Gehalt bemessen, nicht nur am KV-Mindestlohn. Das bringt den meisten Beschäftigten einen höheren Zuschlag, da Überzahlung häufig ist. Zudem verkürzt sich die Wartefrist darauf von zwei Monaten auf ein Monat.
Längere Durchrechnungszeiträume
Aber nicht nur die Gewerkschaft ist mit dem Abschluss zufrieden, auch Mario Pulker, Obmann des Gastgewerbes, betont positive Punkte: So wird der Durchrechnungszeitraum für Teilzeitbeschäftigte verlängert. Arbeitgeber können einen erhöhten Arbeitsbedarf über einen längeren Zeitraum hindurch 1:1 ausgleichen, ohne dass Mehrarbeitszuschläge anfallen. Auch der Betrachtungszeitraum für die durchschnittliche Höchstarbeitszeit wird von 16 auf 26 Wochen verlängert. „Das hilft vor allem den Betrieben mit längeren Saisonen“, so Pulker. Zudem können befristete Verträge einfacher verlängert werden.
Damit auch in Zukunft genügend Fachkräfte nachkommen, soll zudem die Lehre attraktiver werden. Wer seine Lehrabschlussprüfung beim Erstantritt mit gutem oder ausgezeichnetem Erfolg absolviert, erhält 200 Euro bzw. 250 Euro Bonus. Danach gelangen sie überdies in eine höhere Lohnstufe.
Ob der neue KV den „Knochenjob“ Gastronomie künftig tatsächlich attraktiver macht, bleibt abzuwarten. Ziel sei es, nicht auf Arbeitskräfte aus Drittländern angewiesen zu sein, sondern die Branche im Inland so interessant wie möglich zu machen, betonen sowohl Gewerkschaft als auch Arbeitgeber.
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