Prozess: Ein Betrüger aus der Steiermark luchste einem gutgläubigen Burgenländer in Summe 21.800 Euro ab – der hatte für zwei Fahrzeuge bezahlt, ohne sie gesehen zu haben.
Der 54-Jährige, zweifach einschlägig vorbestraft, gibt selbst zu, kein Finanzgenie zu sein. Ein Teil seines Gehalts wird exekutiert. Wofür er denn zahlen müsse, will Richterin Birgit Falb vom Steirer wissen. „Ich weiß es nicht genau“, sagt der Mann. „Aber jetzt habe ich eine Freundin, die kümmert sich darum.“
Erste Geldübergabe, kein Auto
Wegen schweren Betrugs muss sich der Facharbeiter am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Und so kam’s: Er inserierte im Internet auf willhaben.at einen Ford Transit. Kaufpreis: 1800 Euro. Es meldete sich ein Burgenländer, man traf einander tags darauf. Ohne das Fahrzeug je gesehen zu haben, unterzeichnete der Interessent den Kaufvertrag und übergab dem Verkäufer 1800 Euro in bar. Der Ford Transit stehe in der Weststeiermark zur Abholung bereit, hieß es.
Zweite Geldübergabe, kein Auto
Als sich der Burgenländer ein paar Tage später nach der Adresse erkundigen wollte, offerierte ihm der Mann am Telefon „einen viel neueren, schöneren VW-Bus“ um 20.000 Euro, die schließlich ebenfalls den Besitzer wechselten. Wieder hatte der Burgenländer das Kfz nicht gesehen, wie denn auch – es gab nämlich niemals den Ford Trasnsit, und den VW-Bus schon gar nicht.
Es kam zum Disput, der Burgenländer bekam 3300 Euro rückerstattet, dazu Autoreifen. Zu wenig, er reichte Klage ein.
Das Urteil, 12 Monate bedingt auf drei Jahre plus Zahlung von 17.800 Euro, nimmt der vollinhaltlich Geständige dankend an.
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