Die Grünen können sich für Nehammers Vorschlag der DNA-Tests für den Familiennachzug von Asylberechtigten (siehe Video oben) nicht begeistern. Das sei „bereits gängige Praxis“ und beinhalte „keine Veränderung oder Verbesserung“, hieß es am Montag aus der Partei.
Hilfreicher wäre es stattdessen, dort anzusetzen, wo es zur „Überforderung“ komme, etwa bei Lehrkräften, die Unterstützung bräuchten. Die Wiener ÖVP-Lehrergewerkschaft hat bereits ein Aussetzen des Familiennachzugs gefordert. Das ist laut einem Europa- und Völkerrechtler aber nicht möglich, genauso wie das Verlangen von Deutschkenntnissen vor dem Zuzug.
Einige hundert Tests bisher
Zusätzlich zu den Grünen wiesen auch die SPÖ und Organisationen wie die Asylkoordination Österreich darauf hin, dass DNA-Tests bereits jetzt bei Zweifel an der Echtheit von Dokumenten möglich seien. Laut dem Roten Kreuz, das diese organisiert, wurden in den vergangenen 15 Jahren einige hundert Tests durchgeführt. Nur rund 0,1 Prozent davon seien negativ zurückgekommen.
Die Kosten für die Tests haben die Asylberechtigten zu tragen. Die vorgelegten Dokumente müssten „sehr genau“ sein und würden „genau“ von den österreichischen Behörden geprüft, ist SPÖ-Chef Andreas Babler überzeugt. „Das halte ich für ein bisschen frivol, Dinge, die es schon gibt, als Neuigkeit anzubieten und dann so zu tun, als würde der Vollzug nicht funktionieren“, sagte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) in Richtung Nehammer.
Keine Zustimmung nötig
Allerdings ist für den Erlass, den der Kanzler schaffen will, auch keine Zustimmung des Koalitionspartners nötig. Künftig soll eine Prüfung häufiger und „schon beim geringsten Verdacht“ ermöglicht werden, entgegnete das Team des Innenministeriums der Kritik. So seien in Syrien seit einiger Zeit vermehrt gefälschte Dokumente im Umlauf.
Derzeit werden bis zu 900 Anträge auf Familiennachzug pro Monat gestellt. Wer in Österreich einen Schutzstatus erhält, darf in der Regel die engste Familie nachholen. Darunter fallen Kinder, Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Eltern.
Der ÖVP schwebt derzeit auch vor, die Selbsterhaltungsfähigkeit als Kriterium für Nachzug einzuführen. Damit sind das Nachweisen eines bestimmten Einkommens und einer geeigneten Wohnsituation gemeint. Das ist zumindest für Erwachsene rein rechtlich möglich.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.