Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt begehrt vom steirischen Landtag erneut die Aufhebung der Immunität von FPÖ-Chef Mario Kunasek und dem Abgeordneten Stefan Hermann – die Freiheitlichen sind diesmal dagegen, die übrigen Parteien dafür.
Bei der kommenden Landtagssitzung am nächsten Dienstag dürfte erstmals FPÖ-Parteichef Mario Kunasek sowie seine rechte Hand, der Abgeordnete Stefan Hermann, nicht mit den Stimmen der Freiheitlichen ausgeliefert werden. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hatte zuletzt den mittlerweile dritten Antrag um Aufhebung der Immunität von Kunasek und erstmals auch von Hermann beim Landtag gestellt. Am Dienstag wurde im Unterausschuss darüber beraten.
Die FPÖ hat sich dabei entgegen der ersten beiden Male gegen die Auslieferung ausgesprochen: „Laut einer von unseren Anwälten ausgearbeiteten juristisch fundierten Stellungnahme ist dieser neuerliche strafrechtliche Anwurf eindeutig von der außerberuflichen Immunität gedeckt. Deshalb haben wir dem Begehr der Staatsanwaltschaft im Verfassungsausschuss nicht zugestimmt“, begründeten die Freiheitlichen in einer Aussendung.
Auslöser für den neuerlichen Antrag auf Aufhebung der Immunität soll eine Anzeige des aus der Grazer FPÖ geworfenen Alexis Pascuttini sein, der mittlerweile Klubchef des Korruptionsfreien Gemeinderatsklubs (KFG) ist. Dabei geht es um die Vorwürfe der „gefährlichen Drohung“ und „Nötigung“, da Pascuttini von Kunasek und Hermann im August und September 2022 unter Druck gesetzt worden sein soll, damit der Finanzskandal nicht weiter aufgeklärt werden würde.
„Es kann doch nicht sein, dass permanent versucht wird, führende Abgeordnete der FPÖ mittels strafrechtlicher Anwürfe einzuschüchtern. Genau davor soll die Immunität die gewählten Volksvertreter schützen. Die hanebüchenen Vorhaltungen in der gegenständlichen Strafanzeige können nur den niedrigen Zweck der massiven Imagebeschädigung und Einschüchterung verfolgen, juristisch werden sie nämlich definitiv in einer Einstellung münden. Die Tatsache, dass erst im März 2024 und damit 20 Monate nach der behaupteten Nötigung Anzeige erstattet wurde, unterstreicht die Unglaubwürdigkeit dieser Anwürfe. Uns ist auch schleierhaft, wie die Staatsanwaltschaft angesichts der Absurdität der Anzeige überhaupt einen Anfangsverdacht feststellen konnte. Diese rechtliche Bewertung wird wohl auch noch einer näheren Untersuchung bedürfen“, so die FPÖ.
Im Gegensatz zur FPÖ haben die anderen fünf Landtagsparteien – ÖVP, SPÖ, Grüne, KPÖ und NEOS – sehr wohl für die Auslieferung von Kunasek und Hermann gestimmt, wodurch es letztlich bei der kommenden Landtagssitzung eine Mehrheit für die Aufhebung der Immunität geben wird. Dem Vernehmen nach konnten die anderen Parteien die Argumentation der FPÖ nicht nachvollziehen. „Wir fordern FPÖ-Klubobmann Kunasek und Landtagsabgeordneten Hermann ausdrücklich dazu auf, bei der kommenden Landtagssitzung der Aufhebung ihrer Immunität zuzustimmen. Eine solche Geste wäre ein Bekenntnis zu Transparenz und Kooperationsbereitschaft. Alles andere würde unweigerlich die Frage aufwerfen: Was haben sie zu verbergen? Es liegt nun an der FPÖ, durch klare Handlungen Verantwortung zu übernehmen und somit das Vertrauen der Steirerinnen und Steirer zu rechtfertigen“, ließen SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz und ÖVP-Klubobfrau Barbara Riener wissen. „Wir nehmen das Abstimmungsverhalten der anderen Parteien zur Kenntnis, warnen aber davor, dass es nun wohl auch in der Steiermark zur gängigen Praxis wird, mit Mitteln des Strafrechts den politischen Gegner zu diskreditieren und anzupatzen“, meinten dagegen die Freiheitlichen.
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