Grundverkehr-Ärger

Verkauf in Eben: Der nächste dubiose Deal?

Salzburg
12.05.2024 08:00

Sichert sich eine Firma in Eben über einen Zwischenkäufer Bauland? Der Verkauf eines landwirtschaftlichen Anwesens wirft viele Fragen auf – und beschäftigt bald den Landtag. 

Mehr Lebensraum für die Salzburger, weniger Raum für Spekulanten! Unter diesem Motto brachte die damalige Landesregierung im Herbst 2022 das neue Grundverkehrsgesetz auf den Weg. Zuvor kritisierte der Landesrechnungshof die bisherigen Bestimmungen massiv. Die Behörden sollen es mit der Rechtmäßigkeit von Grundstücksverkäufen nicht allzu ernst genommen haben – die „Krone“ berichtete mehrfach. Doch hat sich mittlerweile tatsächlich alles zum Besseren gewandt?

Pongauer Firma hofft auf Bau- statt Grünland
Zumindest bei einem aktuellen Fall im Pongau kommen da starke Zweifel auf. Ein Landwirt verkaufte in Eben jüngst einen Bauernhof samt zehn Hektar Grund. Die Käufer sind eine Pongauer Familie mit landwirtschaftlichem Hintergrund. Die Salzburger Grundverkehrskommission genehmigte den Kauf und erließ in einem – bereits rechtskräftigen – Bescheid den neuen Eigentümern gar die Bewirtschaftungspflicht des Anwesens.

Denn: Für einen Teil der Fläche gibt es bereits einen sogenannten Optionsvertrag mit einer benachbarten Firma. Falls die Gemeinde die betreffende Fläche mit einer Gesamtfläche von knapp 9500 Quadratmetern von Grünland in Bauland umwandelt, kann das Unternehmen die Fläche kaufen. Bauernland in Bauernhand – dieser Grundsatz wäre damit über Bord geworfen.

Das gefällt längst nicht jedem im beschaulichen Pongauer Ort. Anwalt und Gemeindebürger Gerhard Köstner meint etwa: „Landwirtschaftliche Fläche darf kein Spekulationsobjekt sein.“ Er hat sich per Schreiben an die Grundverkehrskommission gewandt, wünscht sich eine Aufklärung der strittigen Causa.

Anwalt Gerhard Köstner (Bild: Nikolaus Klinger)
Anwalt Gerhard Köstner

Salzburger SPÖ wettert gegen den Verkauf
Noch deutlicher wird die SPÖ-Landtagsabgeordnete Karin Dollinger. Sie sagt: „Es stellt sich die Frage, warum hier der Weg über einen Zwischenkäufer bestritten wird – anstelle eines üblichen Raumordnungsverfahrens. Der Verdacht auf ein Umgehungs-, Spekulations- und Sanierungsgeschäft steht im Raum.“ Die SPÖ will noch in der kommenden Woche eine Landtagsanfrage an die blau-schwarze Regierung abschicken – mit der Hoffnung auf baldige Antworten . „Für uns zeigt dieser Bescheid, dass auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch weitere Kuriositäten im Vollzug gelebt werden“, bekräftigt Dollinger.

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