Tiroler Notmaßnahmen

Transit-Streit mit Österreich: Jetzt klagt Italien

Tirol
14.05.2024 12:43

Im Transit-Streit Italien gegen Österreich – insbesondere Tirol – wird die EU-Kommission kein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Das wurde am Dienstag bekannt. Indes wurde eine „Rückkehr zu konstruktiven Gesprächen“ gefordert. Italiens Verkehrsminister Matteo Salvini wird nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen.

Italien und insbesondere Salvini sind die Tiroler Notmaßnahmen ein gewaltiger Dorn im Auge. Das auf der Brennerstrecke eingesetzte Lkw-Dosiersystem sowie die Wochenend- und Nachtfahrverbote werden als EU-rechtswidrig angesehen.

Mitte Februar kündigte die Regierung in Rom an, vor dem EuGH dagegen klagen zu wollen. Laut EU-Verträgen musste sie aber zuerst die EU-Kommission einschalten. Wenn diese die Maßnahmen auch für rechtswidrig halten würde, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnen.

Kommission gab Stellungnahme ab
Tut sie aber nicht, wie am Dienstag bekannt wurde. Die EU-Kommission habe mit einer Stellungnahme auf die italienische Klagsaufforderung reagiert. „Darin hat sie eine Rückkehr zu konstruktiven Gesprächen gefordert, nachdem Italien im vergangenen Jahr die Verhandlungen verlassen hatte“, heißt es in einer Aussendung des Landes Tirol.

Ministerin Gewessler: „Nun muss Matteo Salvini entscheiden, ob er ein Minister für Frächter-Profite oder für die Menschen ist.“ (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Ministerin Gewessler: „Nun muss Matteo Salvini entscheiden, ob er ein Minister für Frächter-Profite oder für die Menschen ist.“

Trotz Klage: Bund und Land bleiben hart
Österreich werde seine Bereitschaft zu Gesprächen auf Basis dieser Reaktion nochmals betonen. Italien hat nun die Möglichkeit, eigenständig eine Klage beim EuGH einzubringen. Und wird dies auch tun. Eine Abkehr von den Tiroler Notmaßnahmen komme weder für die Österreichische Bundesregierung noch für die Tiroler Landesregierung infrage.

In der Stellungnahme gab die Kommission der Kritik Italiens in markanten Bereichen recht, auf ein eigenes Vertragsverletzungsverfahren wurde aber verzichtet. Einige der Tiroler Maßnahmen würden den freien Warenverkehr einschränken. Salvini sprach aufgrund der Stellungnahme der EU-Kommission von einer „großen Genugtuung“.

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Die Tiroler Notmaßnahmen sind rechtskonform und richtig. Denn die Gesundheit und das Leben der Menschen sind für uns nicht verhandelbar.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Landeshauptmann Anton Mattle

Die in der Stellungnahme der Kommission geäußerte Kritik an den Notmaßnahmen weisen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) deutlich zurück: „Die Tiroler Notmaßnahmen sind rechtskonform und richtig. Denn die Gesundheit und das Leben der Menschen sind für uns nicht verhandelbar. Wir stehen gemeinsam an der Seite der Tiroler Bevölkerung und werden alles tun, um sie konsequent zu schützen.“

„Nun muss Salvini entscheiden“
Gewessler sei zudem überzeugt, dass „am Ende saubere Luft, Verkehrssicherheit und Gesundheit gegen die Lobby-Interessen der italienischen Transportindustrie gewinnen werden“. Klar sei: „Je früher das passiert, desto besser. Deshalb steht Österreich Gesprächen weiterhin offen gegenüber. Nun muss Matteo Salvini entscheiden, ob er ein Minister für Frächter-Profite oder für die Menschen ist.“

Warenfreiheit vs. Schutz der Gesundheit
Laut Tiroler Verkehrslandesrat René Zumtobel (SPÖ) werde man sich die übermittelte Stellungnahme der Europäischen Kommission und die darin vorgebrachten Kritikpunkte nun im Detail anschauen und bewerten. 

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Letzten Endes ist es leider nicht überraschend, dass die Verkehrskommissarin der Warenverkehrsfreiheit absolute Priorität einräumt.

(Bild: Christof Birbaumer)

Verkehrslandesrat René Zumtobel (SPÖ)

„Letzten Endes ist es leider nicht überraschend, dass die Verkehrskommissarin der Warenverkehrsfreiheit absolute Priorität einräumt. Ich gehe davon aus, dass Italien nun mit dem Rückenwind der Verkehrskommissarin die Klage einbringen und es dann vor dem Europäischen Gerichtshof zu einer Entscheidung zwischen der Warenverkehrsfreiheit und dem Schutz der Gesundheit, des Lebensraums sowie der Umwelt kommen wird“, so Zumtobel.

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