Schwere Konsequenzen zog die unüberlegte Aktion einer steirischen Polizistin (33) nach sich: Am 17. März krachte sie mit ihrem gerade erst neu gekauften Audi gegen ein Brückengeländer – in betrunkenem Zustand, noch dazu saß ihre Tochter im Wagen. Die Jugendliche erlitt Prellungen, weswegen sich die Frau nun wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Bezirksrichter in Leibnitz (Steiermark) verantworten musste.
„Das war so ein unglaublicher Blödsinn von mir. Ich bin wirklich nicht so, mir schmeckt das ja nicht einmal. Normal bin ich diejenige, die die Leute abholt, wenn etwas getrunken wurde“, bricht sie im Gerichtssaal in Tränen aus.
Unvorhersehbare Umstände
Ihr Anwalt Andreas Kleinbichler unterstreicht ihre Aussage: „Sie trinkt, wenn überhaupt, nur im Anlassfall, etwa bei einer Feier.“ Der Tag sei eine Verkettung absolut unglücklicher, unvorhersehbarer Umstände gewesen, erklärt er. Nachdem sie in einem Lokal unverhofft alte Freunde getroffen hatte, nahm das Unglück seinen Lauf. Zu Hause angekommen und während sie mit Nachbarn noch einmal anstieß, schrak sie hoch, weil sie vergessen hatte, ihre Tochter von der Arbeit zu holen.
Völlig von Sinnen stieg sie in ihren erst drei Monate alten Audi und fuhr los. Am Heimweg geschah es, aufgrund eines Fahrfehlers stieß sie in Lebring-St. Margarethen gegen ein Brückengeländer. Zwei Stunden nach dem Vorfall hatte sie noch 1,1 Promille intus.
Das war so ein unglaublicher Blödsinn von mir. Ich bin wirklich nicht so, mir schmeckt das ja nicht einmal. Normal bin ich diejenige, die die Leute abholt, wenn etwas getrunken wurde.
Die verurteilte Polizistin
Vom Dienst suspendiert
Der Rest ist bekannt. Obendrein wurde sie vom Dienst suspendiert, die finanziellen Einbußen sind groß. Dennoch: „Sie haben dem Ansehen der Polizei geschadet“, erklärt der Ankläger. Auch der Richter zieht nach: „Sie sind heute schon die dritte Person bei mir, die unter Alkoholeinfluss einen Unfall gebaut hat. Sie haben aufgrund Ihres Berufes schon viel gesehen, was man lieber nicht sehen will.“ Er verurteilt die 33-Jährige zu einer Geldstrafe von 1080 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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