Die Initiatoren der umstrittenen Fußball-Superliga haben einen juristischen Etappenerfolg erzielt. Ein Handelsgericht in Spanien gaben einer Klage des für den geplanten Wettbewerb zuständigen Unternehmens European Super League Company SL (ESLC) gegen mögliche Sanktionen durch die internationalen Verbände FIFA und UEFA teilweise statt. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig und kann in Madrid angefochten werden.
Die zuständige Richterin am Handelsgericht Nr. 17, Sofia Gil Garcia, teilte am Montag in ihrem Urteil mit, der Weltverband FIFA und die Europäische Union UEFA hätten ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und den freien Wettbewerb auf dem Markt verhindert. Die Richterin ordnete die Einstellung des „wettbewerbswidrigen Verhaltens“ an. Die Verbände hätten „ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Beschränkungen“ auferlegt, die gegen zwei Artikel „des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen“.
UEFA bleibt hart
Die UEFA fühlt sich trotz der Entscheidung weitgehend in ihrer Haltung bestätigt. Das Gericht habe weder grünes Licht für Projekte wie die Super League gegeben noch hat es diese genehmigt, hieß es in einer Stellungnahme. Die Richterin habe sogar erklärt, dass das Projekt der Super League längst aufgegeben wurde und von ihr nicht zu erwarten sei, dass sie über abstrakte Projekte entscheide. „Kurz gesagt, das Urteil gibt Dritten nicht das Recht, ohne Genehmigung Wettbewerbe zu entwickeln, und betrifft kein zukünftiges Projekt oder gar eine geänderte Version eines bestehenden Projekts“, schrieb die UEFA.
Anders sah dies Bernd Reichart, Geschäftsführer der die Super League vermarktenden A22 Sports Management. „Die Ära des Monopols ist nun endgültig vorbei“, meinte Reichart in einem Statement. Das Urteil sei „ein wichtiger Schritt hin zu einer wirklich wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Vereinsfußballlandschaft in Europa“.
Gil Garcia musste eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember berücksichtigen. Die EU-Richter hatten den internationalen Verbänden damals bereits Missbrauch der Marktmacht vorgeworfen. Ein Konkurrenzprodukt zur Champions League müsse laut EU-Recht grundsätzlich möglich sein, hieß es. Das bedeute aber nicht automatisch, dass die Super League genehmigt werden müsse, sagten die europäischen Richter.
Darauf verwies nun in einer ersten Reaktion der Boss der spanischen Profi-Liga Javier Tebas hin, der sich gegen das vor allem vom Präsidenten des spanischen Topclubs Real Madrid, dem mächtigen Unternehmer Florentino Pérez, vorangetriebene Projekt stellt. „Es ist wichtig, klarzustellen, dass die Richterin (in Anlehnung an den EuGH) von der FIFA und der UEFA verlangt, dass die Regeln für neue Wettbewerbe transparent gestaltet und garantiert werden, damit segnet sie aber die Superliga nicht ab“, schrieb Tebas auf X. Das Urteil sei weder endgültig, noch bringe es irgendetwas wesentlich Neues. Außerdem werde die Superliga „als ein Projekt bezeichnet, das in seiner ursprünglichen Form aufgegeben wurde“.
Zwölf europäische Topklubs
Nach dem Urteil bleibt in der Tat fraglich, ob und wann das Projekt der European Superleague Company verwirklicht werden kann. 2021 hatten zwölf europäische Topklubs die große Revolution geprobt. Sie gründeten praktisch aus dem Nichts die Super League – und scheiterten krachend. UEFA und FIFA drohten mit Strafen. Der Aufschrei von Ligen, Fans und Politik war so groß, dass die meisten Vereine schnell einen Rückzieher machten. Außer Real und dem FC Barcelona unterstützt derzeit niemand offensiv das Vorhaben.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.