Betreiber verärgert

Gesetz in Warteschleife: Biogas-Anlagen droht Aus

Steiermark
06.06.2024 18:00

Betreiber steirischer Biogas-Anlagen schäumen: Die nach wie vor fehlende Mehrheit für ein Gesetz blockiert die Methan-Einspeisung ins Gasnetz. Die Zeit läuft davon, ein Kahlschlag unter Anlagen droht.

Weg vom Russen-Gas, hin zu mehr nachhaltiger Energie aus heimischer Produktion: Das will die Bundesregierung mit dem „Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG)“ forcieren. Ein Teil der Lösung sollen bestehende Biogas-Anlagen sein, die bislang vorrangig Strom erzeugen. Jene, die im Umkreis von maximal zehn Kilometern zu Gas-Einspeisepunkten liegen, werden künftig keine Förderung für die Stromproduktion mehr bekommen, sondern für Bio-Methan. 22 von 37 steirischen Anlagen sind davon betroffen.

Gesetz hängt im Parlament
Klingt so weit gut. Die steirischen Betreiber wären auch bereit, die dafür nötigen millionenschweren Umrüstungen in Angriff zu nehmen. Aber: Das Gesetz hängt im Nationalrat fest, es hakt an der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. „Diese Woche war das EGG im Wirtschaftsausschuss wieder nicht auf der Tagesordnung“, ärgert sich Hannes Hauptmann, Biogas-Betreiber in Bad Blumau und steirischer Branchensprecher.

Fakten

In Biogasanlagen wird Biomasse – etwa Ackerreststoffe, Gülle, Mais und Getreide – durch Bakterien zu Biogas vergärt. Dieses wird in der Regel zur Stromproduktion verbrannt, auch die Abwärme wird genutzt. Das vergorene Restmaterial kann wieder als Dünger auf Äcker ausgebracht werden.

Biogas kann aber auch zu Biomethan veredelt und als Alternative zu Erdgas in das Netz eingespeist werden. Dazu muss es allerdings in einem aufwändigen Verfahren gereinigt werden, was Biomethan auch (noch) relativ teuer macht. Tritt das neue Gesetz in Kraft, kämen in der Steiermark 22 von 37 bestehenden Anlagen für die Einspeisung von Biomethan infrage. 

Denn die Zeit drängt. Wie bei Hauptmann laufen bei vielen Betreibern die Stromförderverträge 2026 aus. Die aufwändige Umrüstung zur Methan-Einspeisung geht aber nicht von heute auf morgen, und für Investitionen braucht es Rechtssicherheit. „Wir hängen in der Luft. Wenn die Stromverträge auslaufen und das Gesetz nicht beschlossen wird, sperrt in den nächsten zwei Jahren die Hälfte der Anlagen zu“, so Hauptmann.

Seitens des Klimaschutzministeriums heißt es auf „Krone“-Anfrage, die Verhandlungen würden laufen. Und: „Ein rascher Beschluss des Gesetzes wäre von großer Bedeutung. Unser Appell geht daher an die Verhandler: Bringen wir dieses Gesetz ins Ziel. Noch ist das möglich.“ 

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