Tatbegehungsgefahr

Bub (3) verhungert: U-Haft über Eltern verlängert

Tirol
07.06.2024 13:38

Im Fall des aufgrund von massiver Unterernährung verstorbenen dreijährigen Buben im Tiroler Bezirk Kufstein ist am Freitag am Landesgericht Innsbruck die Untersuchungshaft über die Eltern (25 und 26) verlängert worden. Es bestünden nach wie vor dieselben Haftgründe wie bei Verhängung der U-Haft.

Die dringend tatverdächtigen Eltern mussten wegen Tatbegehungsgefahr in Haft. Die wurde vor dem Hintergrund angenommen, dass das Paar drei weitere Kinder habe. Diese befanden sich nach wie vor in Obhut der Kinder- und Jugendhilfe, sagte Soziallandesrätin Eva Pawlata (SPÖ) am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz zur Nachrichtenagentur APA. Die nächste Haftprüfung findet in einem Monat statt.

Eltern sollen Kind verhungern haben lassen
Die Eltern sollen das Kind laut Behörden „zumindest mehrere Wochen“ lang nicht entsprechend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt haben. Zudem bestand der Verdacht, dass die Eltern es „trotz offensichtlicher Verschlechterung seines Gesundheitszustandes und seines augenscheinlichen Gewichtsverlustes“ unterlassen haben, einen Arzt zu kontaktieren, sodass der Bub letztlich verstarb.

Der Vater hatte zunächst nichts ausgesagt, die Mutter hatte dagegen angegeben, dass das Kind in den letzten Wochen krank gewesen sei und keinen Appetit gehabt hätte. Ein Arztbesuch sei demnächst geplant gewesen.

Obduktion bestätigte furchtbaren Verdacht
Der Bub war Ende Mai tot in seinem Bett liegend aufgefunden worden, woraufhin der Vater die Polizei verständigte. Eine Obduktion ergab schließlich, dass der Dreijährige verhungert war. Nachdem die Eltern wegen eines psychischen Ausnahmezustandes in einem Spital gewesen waren, wurden sie festgenommen. Die Geschwister – allesamt Mädchen – im Alter von einem, drei und sechs Jahren wiesen indes keine Mangelerscheinungen auf. Auch war die Familie zuvor behördlich nicht auffällig gewesen.

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Tiroler Krone
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