Bürgermeister Bernhard Auinger (SPÖ) hat zur Durchführung der letzten Bürgerbefragung zum S-Link eine andere Ansicht als der Landeslegist. Der Stadtchef kritisiert auch das neue Volksbefragungsgesetz.
Als rechtswidrig sieht Landeslegist Paul Sieberer wie berichtet die Bürgerbefragung in der Stadt Salzburg zum S-Link an. Diese hätte nicht in dieser Form stattfinden dürfen. Die unterirdische Verlängerung der Salzburger Lokalbahn durch die Landeshauptstadt war eines der bestimmenden Themen der SPÖ im Wahlkampf. Bürgermeister Bernhard Auinger will sich bekanntlich an den Ausgang der geplanten Bürgerbefragung im kommenden Herbst halten. Sollten die Stadtbürger gegen das Projekt sein, wird auch er an seinem Standpunkt gegen den S-Link festhalten. „Ich finde die Einschätzung des Landeslegisten merkwürdig“, sagt Auinger und fügt hinzu: „Die Stadt wird ja durch das Projekt finanziell belastet.“
Angst der Stadt vor einer Ergebnisverfälschung
Auch die Änderung des Volksbefragungsgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt kommt bei Auinger nicht gut an. Denn Wahlkarten aus anderen Bezirken können etwa in der Stadt abgegeben werden und fließen in das Stadtergebnis ein. Somit könnte das Ergebnis von außen beeinflusst werden. „Das werden wir nicht zulassen und uns die Wahlkarten ganz genau anschauen“, so Auinger.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.