Muss es einen Reserveschlüssel zu meiner Wohnung geben und was ist zu tun, wenn einer der Schlüssel verloren geht? Wertvolle Tipps dazu liefert Karl Raith, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer Steiermark.
Bei der Rückgabe der Wohnung haben Mieterinnen und Mieter sämtliche Schlüssel, die sie bekommen bzw. die sie zusätzlich nachgemacht haben, zurückzugeben.
Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat die Vermieterin bzw. der Vermieter das Recht, die Kosten für neue Schlüssel oder ein neues Schloss zu verlangen oder von der Kaution abzuziehen. Außer die Mieterin oder der Mieter kann beweisen, dass mit dem abhandengekommenen Schlüssel kein Missbrauch möglich ist.
Führen Sie ein schriftliches Protokoll
Ratsam ist es hier auf jeden Fall, ein schriftliches Protokoll von der Wohnungsübergabe anzufertigen, das von Vermieterin bzw. Vermieter und Mieterin bzw. Mieter unterschrieben werden soll. Das Übergabeprotokoll sollte die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie deren Funktion beinhalten. Handelt es sich um einen Postkasten-, Haustor-, Kellerabteil- oder Wohnungsschlüssel.
Auf wie viele Schlüssel Mieterinnen und Mieter Anspruch haben, hängt von der Anzahl der Bewohnerinnen bzw. Bewohner des Mietobjekts ab. Zudem spielt es eine Rolle, ob ein spezieller Betreuungsbedarf vorliegt, durch den z.B. Reinigungs- oder auch Betreuungspersonal nötig ist. Einen Reserveschlüssel muss es aber geben.
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