Aufregung im Südburgenland: Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart musste bis auf Weiteres ein Betretungs- und Platzverbot in Unterschützen erlassen, weil es zu Plünderungen kam. Die Polizei ist in Alarmbereitschaft und kontrolliert zum Schutz der Bevölkerung jetzt die Ortseinfahrten.
Es sind unvorstellbare Szenen, die sich dieser Tage im Südburgenland abspielen. Während die vom Hochwasser betroffenen Menschen mit der Hilfe von Tausenden freiwilligen Helfern und des Bundesheeres seit Tagen dabei sind, ihre Häuser vom Schlamm zu befreien, haben Plünderer die Hochwassergebiete für sich entdeckt. Besonders betroffen ist Unterschützen.
Nach Meldungen aus der Bevölkerung Alarm geschlagen
Nachdem Ortschef Hans Unger nach zahlreichen Meldungen aus der Bevölkerung Alarm geschlagen hatte, wurde die Bezirkshauptmannschaft als Sicherheitsbehörde aktiv und hat ein Betretungs- und Platzverbot erlassen. Damit werde geregelt, dass nur Anrainer, Einsatzkräfte von Rettung, Feuerwehr und des Bundesheeres sowie Personen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Behörde den Ort bis auf Weiteres betreten dürfen, erklärt Bezirkshauptmann Peter Bubik.
Persönlich sei er „fassungslos“ von der Tatsache: „Die Menschen graben im Hab und Gut der Bewohner, das nach dem Unwetter in Sperrmüllhaufen vor den Häusern im gesamten Ortsgebiet lagert“, so Bubik. Für Ortschef Unger sei erschreckend, dass die Plünderer auch nicht davor zurückschrecken, in die Häuser zu gehen, die in den Tagen des großen Aufräumens zum Teil unversperrt sind.
Die Vorgangsweise der Plünderer gleicht jener von „Mülltouristen“. Die meisten kämen aus dem benachbarten Ausland, heißt es. Die erlassene Verordnung diene in erster Linien der Sicherheit der Bewohner und deren Eigentum. Damit habe man auch die rechtliche Handhabe, die Plünderungen zur Anzeige zu bringen, erklärt der Bezirkshauptmann. Das Betretungs- und Platzverbot wird auch von der Polizei, die verstärkt Streifen fährt, kontrolliert.
Die Menschen graben im Hab und Gut der Bewohner, das vor den Häusern im gesamten Ortsgebiet lagert.
Bezirkshauptmann Peter Bubik
Katastrophenfonds auf 150.000 Euro aufgestockt
Indes wurde vom Land die Sonderrichtlinie zur Katastrophenhilfe beschlossen. Diese beinhalten neben der Schadensdokumentation vor Ort, eine Aufstockung der Katastrophenfonds auf maximal 150.000 Euro für Private, 75.000 Euro für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe. Eine neue Härtefall-Regelung gewährt Niedrigverdienern Ausnahmen beim Selbstbehalt. Liegt eine Versicherung vor, wird diese von der Schadenssumme abgerechnet.
Geschädigte müssen keine Vorfinanzierung leisten – die Schadenssumme wird durch das Land beglichen. „Damit wird sichergestellt, dass Betroffene tatsächlich profitieren und effektiv finanziell unterstützt werden“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Stellvertreterin Astrid Eisenkopf.
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