Müssen Häftlinge in Spitälern behandelt werden, kommen dafür oft die Steuerzahler auf. Im Vorjahr betrugen die Kosten in der Steiermark 12,3 Millionen Euro - und alleine im ersten Quartal des heurigen Jahres waren es mehr als vier Millionen Euro.
Da der Großteil der Häftlinge in den heimischen Justizanstalten über keine Krankenversicherung verfügt, verrechnen die Spitäler die Kosten direkt dem Justizministerium – und das zum Tarif für unversicherte Privatpatienten. Seit Jahren gibt es die Forderung (unter anderem vom Rechnungshof), dass die Gefängnisinsassen ins Versicherungssystem einbezogen werden, bisher wurde das aber nicht umgesetzt.
Aktuelle Zahlen zu den anfallenden Kosten erhielten die Freiheitlichen nun auf Anfrage von Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP). Demnach wurden im Vorjahr in der Steiermark 12,3 Millionen Euro verrechnet. Der Großteil entfiel mit 11,8 Millionen Euro auf das LKH Graz II, weniger ins Gewicht fallen das Uniklinikum in Graz und das Landeskrankenhaus Hochsteiermark.
Leichter Rückgang seit 2021
Die Entwicklung war damit aber im zweiten Jahr in Folge rückläufig. Der bisherige Höchstwert wurde im von Corona geprägten Jahr 2021 mit mehr als 14 Millionen Euro verzeichnet. Zum Vergleich: 2019 waren es erst 8,3 Millionen Euro.
Heuer könnte der Pfeil wieder nach oben zeigen. Im ersten Quartal betrugen die Behandlungskosten für Häftlinge nämlich bereits vier Millionen Euro. Vergleichszahlen mit anderen Bundesländern liegen übrigens nicht vor. Eine solche Erhebung ist laut dem Kornhäusl-Ressort „aufgrund des erheblichen Mehraufwands“ nicht wirtschaftlich und zweckmäßig.
Dem steirischen FPÖ-Chef Mario Kunasek sind die hohen Kosten jedenfalls ein Dorn im Auge: „Es ist belegbar, dass rund die Hälfte aller Insassen in heimischen Justizanstalten keine Österreicher sind. Die enormen Kosten für die Spitalsversorgung von steirischen Häftlingen sind folglich zu einem wesentlichen Teil auf die unkontrollierte Massenzuwanderung von teils kriminellen Elementen zurückzuführen.“
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