EU-Renaturierung

Kanzler erklärt Gewessler als nicht bevollmächtigt

Politik
17.06.2024 08:26

Karl Nehammer (ÖVP) hat den belgischen EU-Ratsvorsitz darüber informiert, dass eine Zustimmung der grünen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler zur EU-Renaturierung rechtswidrig wäre. Es müsse bei der bereits angekündigten Stimmenthaltung Österreichs bleiben, andernfalls wird man eine Nichtigkeitsklage beim EuGH einbringen.

Der belgische EU-Ratsvorsitz sah die Angelegenheit jedoch etwas anders. „Auf unserer Seite wird vom anwesenden Minister im Raum abgestimmt, so läuft das ab“, sagte der zuständige belgische Minister Alain Maron (belg. Grüne) am Montag vor dem Treffen in Luxemburg. „Für den Rest ist das eine innerösterreichische Kontroverse, die mich nichts angeht.“ Man habe dies überprüfen lassen und es sei legal, am Montag eine Abstimmung zum Renaturierungsgesetz abzuhalten.

Das Bundeskanzleramt verwies am Montag darauf, dass eine „aufrechte negative Stellungnahme der Bundesländer vorliegt und das notwendige Einvernehmen zwischen den betroffenen Bundesministerien fehlt“. Daher sei wie in anderen Staaten auch „die Voraussetzungen für eine Zustimmung zum vorliegenden Entwurf nicht gegeben“.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Bundeskanzler Karl Nehammer (Bild: APA/Tobias Steinmaurer)
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Bundeskanzler Karl Nehammer

Das Einbringen einer derartigen Nichtigkeitsklage müsste laut Bundeskanzleramt durch das zuständige Regierungsmitglied, in diesem Fall wohl Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), erfolgen. Ein Ministerratsbeschluss und damit die Zustimmung der Grünen wäre nicht notwendig.

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Deshalb möchte ich betonen, dass die österreichische Bundesministerin für Klimaschutz, Leonore Gewessler, ihre Zustimmung zur EU-Renaturierung nicht erteilen darf, da sie laut Art. 16 Abs. 2 EUV nicht berechtigt ist, die Republik dazu zu verpflichten.

Bundeskanzler Karl Nehammer

„Heute wende ich mich vor dem Hintergrund der aktuellen innenpolitischen Entwicklungen in Österreich an Sie“, begann das Schreiben, das Nehammer an den belgischen Premier, Alexander De Croo, richtete, wörtlich. Gegenstand sei der Entwurf des EU-Renaturierungsgesetzes, dessen Verabschiedung während der Ratssitzung zum Thema Umwelt am Montag in Luxemburg geplant ist.

So sah der Brief aus:

(Bild: Bundeskanzleramt)

„Die Republik Österreich hat bereits erklärt, sich der Stimme zu enthalten“, so der Kanzler weiter. „Deshalb möchte ich betonen, dass die österreichische Bundesministerin für Klimaschutz, Leonore Gewessler, ihre Zustimmung zur EU-Renaturierung nicht erteilen darf, da sie laut Art. 16 Abs. 2 EUV nicht berechtigt ist, die Republik dazu zu verpflichten“, schrieb Nehammer.

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Sich über die Verfassung und über Gesetze zu stellen, ist eine neue Dimension. Das muss und wird rechtliche Konsequenzen haben.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler

Koalitionskrach wächst sich aus
Das EU-Renaturierungsgesetz steht am Montag im Fokus des Treffens der EU-Umweltminister in Luxemburg. Gewessler hatte am Sonntag angekündigt, dem EU-Renaturierungsgesetz zuzustimmen, und damit einen Koalitionskrach forciert. ÖVP und Grüne sind sich nicht einig darüber, inwiefern Gewessler Einvernehmen mit den Bundesländern und dem Landwirtschaftsministerium herstellen müsste. Gewessler „begeht vorsätzlich einen Verfassungs- und Gesetzesbruch“, meinte Edtstadler bereits am Sonntag. Unabhängig von der Sache gehe es darum, „dass Recht Recht bleiben muss. Die Ideologie darf niemals über dem Recht stehen“, sagte Edtstadler. „Sich über die Verfassung und über Gesetze zu stellen, ist eine neue Dimension. Das muss und wird rechtliche Konsequenzen haben.“

Gewessler plädierte am Montag vor dem EU-Umweltministertreffen in Richtung Koalitionspartner für eine „Abrüstung der Worte“. Davon, dass die ÖVP die Zusammenarbeit mit den Grünen beende, gehe sie nicht aus, sagte sie im Ö1-„Morgenjournal“. „Ich erwarte auch keine Ministeranklage. Meine Zustimmung ist rechtskonform.“ Die ÖVP wollte zuletzt abwarten, ob es überhaupt zur Abstimmung kommt.

Worum geht es?

  • Ziel des EU-Renaturierungsgesetzes ist „die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten“. Darunter fallen etwa die Aufforstung von Wäldern und das Wiedervernässen von Gebieten wie ausgetrockneten Mooren.
  • Alle Mitgliedstaaten müssen nationale Pläne erstellen, wie sie die Ziele erreichen.
  • So sollen beispielsweise bis 2050 alle Ökosysteme, die in schlechtem Zustand sind, wiederhergestellt werden.

Lage im Moment „unübersichtlich“
Zuletzt zeichnete sich noch keine qualifizierte Mehrheit für die EU-Verordnung ab. Am Montag soll es eine öffentliche Aussprache unter den Ministern geben. Ob es danach zu einem Votum kommt, ist unklar. Ob tatsächlich abgestimmt wird, dürfte vor allem davon abhängen, ob die belgische Ratspräsidentschaft bei der Aussprache den Eindruck gewinnt, dass eine qualifizierte Mehrheit (55 Prozent der EU-Staaten, die 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren) doch zustande kommt oder nicht. Dafür müsste eines der Länder, die sich bisher enthalten oder dagegen stimmen wollten, umentscheiden. Die Lage sei „im Moment leider wirklich unübersichtlich“, sagte Gewessler am Montag in der Früh.

Gewessler: Natur hat keinen Zentimeter mehr zum Atmen
„Die Mehrheit auf europäischer Ebene ist keineswegs sicher. Das ist besorgniserregend, weil dieses Gesetz über Monate verhandelt wurde“, hatte Gewessler dazu am Sonntag in einer Pressekonferenz erklärt. Das Gesetz stehe „aktuell Spitz-auf-Knopf“, nachdem zuletzt Ungarn seine Position geändert hätte. Es sei aber höchst an der Zeit, das Renaturierungsgesetz auf den Weg zu bringen. „Verzögerung, Unklarheit und Hinhaltetaktik sind bequem, aber geben unserer Natur keinen Zentimeter mehr zum Atmen. Ich werde dem wichtigsten Naturschutzgesetz am Montag zustimmen. Wenn abgestimmt wird, kann die EU mit einem österreichischen Ja rechnen“, kündigte Gewessler an.

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