Das „Ja“ von Leonore Gewessler zum EU-Renaturierungsgesetz brachte den Koalitionspartner ÖVP auf die Barrikaden. Das Kanzleramt kündigte eine EuGH-Nichtigkeitsklage sowie eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs an. Doch ist der Ärger gerechtfertigt? Krone+ erklärt, wo die grüne Umweltministerin auf rechtlich „dünnem Eis“ stehen könnte, was die Richtlinie überhaupt regelt und wie der einzelne Landwirt dazu steht ...
Bereits im Juli letzten Jahres, bevor der finale Gesetzestext mit den EU-Staaten verhandelt wurde, hatte der EU-Beschluss im Rahmen des „Green Deal“ mächtig Staub aufgewirbelt. Schon damals waren die Fronten klar verteilt und teils verhärtet: Die Europäische Volkspartei (EVP), darunter die ÖVP, wetterte gegen das zentrale Renaturierungsgesetz, indes warben Sozialdemokraten, Grüne und Teile der Liberalen dafür – unterstützt von Tausenden Wissenschaftlern und Umweltschutzorganisationen.
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