Eine Gesetzeslücke ermöglicht es, dass in Hinterstoder ein Campingplatz errichtet wird, obwohl es dafür weder ein örtliches Entwicklungskonzept noch einen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan gibt. Mit einer Gesetzesänderung wollen die Grünen solche Bauprojekte auf dem „weißen Fleck“ künftig verhindern.
Der Bau eines Luxus-Campingplatzes in Hinterstoder beschäftigt seit geraumer Zeit die Gerichte. Ein Nachbar geht juristisch gegen die Errichtung vor, scheiterte zuletzt aber – wie berichtet – beim Landesverwaltungsgericht (LVwG). Hintergrund ist, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Dezember 2023 das örtliche Entwicklungskonzept sowie den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für das Projekt aufhob.
Auf die bereits erteilte Baubewilligung hat das allerdings keinen Einfluss: Sie bleibt weiter aufrecht, weil für eine Aufhebung in OÖ „keine gesetzliche Grundlage“ bestehe, so das LVwG. Der Bau geht also weiter, der Campingplatz wird auf einem „weißen Fleck“ errichtet.
Gesetzesnovelle beantragt
Für die Grünen ist diese Rechtslage untragbar. Sie haben am Donnerstag im zuständigen Landtagsausschuss einen Antrag auf Änderung des Oö. Bau- und Raumordnungsgesetzes eingebracht. Künftig solle „die Aufhebung eines Örtlichen Entwicklungskonzepts, Flächenwidmungsplans sowie Bebauungsplans ein Aussetzen der Baubewilligung“ zur Folge haben.
Ein Bauprojekt soll nicht fortgesetzt werden dürfen, wenn die rechtlichen Grundlagen dafür verloren gegangen sind. Das ist völlig unverständlich.
Rudi Hemetsberger, Raumordnungssprecher der Grünen
„Fix und fertig, aber zu Unrecht“
Es könne nicht sein, dass Tatsachen geschaffen werden, obwohl die Rechtsgrundlagen dafür fehlen, meint Grünen-Abgeordneter Rudi Hemetsberger. „Im Fall Hinterstoder hieße das, dass womöglich ein heftig umstrittener Bau fix und fertig in der Landschaft steht, obwohl noch völlig unklar ist, ob er zu Recht dort steht.“
Der Antrag wurde gestern bis September zurückgestellt, dann werde es eine Auskunft durch Raumordnungslandesrat Markus Achleitner (ÖVP) geben.
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