Regelung beschlossen

Wahlkampfkosten: Obergrenze von 300.000 Euro fix

Burgenland
27.06.2024 16:00

Nach Diskussionen im Vorfeld wurde im burgenländischen Landtag nun von SPÖ und Grünen das neue Parteienförderungsgesetz verabschiedet. Kernpunkt der neuen Regelung ist eine Obergrenze von 300.000 Euro für Wahlkampfkosten.

Bei Verstößen sind strenge Strafen vorgesehen. Nichts wird es aber mit der angedachten Prüfung durch den Landesrechnungshof, da es keine Zwei-Drittel-Mehrheit dafür gab.

„Mittel gleicher verteilt“
Für SPÖ-Klubchef Roland Fürst ist es trotzdem ein „strenges Gesetz“. Die neue Obergrenze treffe die SPÖ als größte Partei am stärksten. Wettbewerb, Demokratie und die politische Auseinandersetzung würden dadurch nicht gehindert, das Gegenteil sei der Fall: „Die Mittel sind gleicher verteilt.“

Zustimmung kam auch von den Grünen: „Wir befürworten diesen Antrag, weil er weitestgehend unsere Punkte aufgenommen hat“, so Klubchefin Anja Haider-Wallner, die bei der Sitzung auch neu angelobt wurde.

Heftige Kritik von Türkis und Blau
Klar dagegen waren ÖVP und FPÖ: „Das Gesetz beschränkt die Opposition, beschneidet die Parteien und gefährdet die Demokratie“, so der türkise Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas. FPÖ-Landesobmann Alexander Petschnig sah ein „Oppositionsknebelungsgesetz“.

Molnar mit eigener Liste

Kritik am neuen Parteienförderungsgesetz übte auch der freie Mandatar Géza Molnár und kündigte deshalb ein Antreten bei der Landtagswahl im Jänner 2025 an.

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