Am 29. September wählen Österreicherinnen und Österreicher ihre Abgeordneten neu. Die entsprechende Verordnung wurde am Donnerstag einstimmig beschlossen. Ebenfalls fixiert wurden jetzt weitere Stichtage, wie der 9. Juli.
An diesem Tag orientieren sich Fristen wie das Auflegen des Wählerverzeichnisses und das Einbringen von Wahlvorschlägen. Sprich: Ab dem 9. Juli können Listen, die bisher nicht im Nationalrat vertreten sind, mit dem Sammeln von Unterstützungserklärungen beginnen. Das betrifft etwa die Bierpartei und die Liste Madeline Petrovic. Die Kandidierenden müssen bis zum Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein. 183 Mandate sind insgesamt zu vergeben.
Wählen darf, wer am 29. September mindestens 16 Jahre alt ist. Zudem ist es bis zum ersten Stichtag nötig, die österreichische Staatsbürgerschaft zu haben. Laut Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sind bundesweit 6,3 Millionen Menschen wahlberechtigt. Die genaue Zahl wird es Ende August geben.
Regierung hat noch zwei Sitzungen
Die derzeitige Regierung hat bis zur Wahl noch zwei reguläre Nationalratssitzungen – eine kommende Woche und die zweite am 18. September. Während der Sommerpause sind aber Sondersitzungen möglich. Das muss aber mindestens ein Drittel der Abgeordneten unterstützen. Im Amt sind Österreichs aktuelle Abgeordnete noch bis zum 24. Oktober. An diesem Tag ist die erste Sitzung des neu gewählten Nationalrats geplant.
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